Beteiligungsverfahren

Beteiligungsverfahren für aktuelle Bauleitplanungen der Stadt Bad Pyrmont

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB 

zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1.69.0 „Oesdorfer Kirche“


Der Ausschuss für Bauen, Klima- und Umweltschutz der Stadt Bad Pyrmont hat in seiner Sitzung am 03.04.2025 die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1.69.0 „Oesdorfer Kirche“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 13a BauGB beschlossen. Er hat gleichzeitig den Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB gefasst. Die Beschlüsse werden hiermit ortsüblich bekannt gemacht.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt von

Montag, den 05. Mai 2025 bis einschließlich Dienstag, den 03. Juni 2025

durch Bereitstellung des Vorentwurfs der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1.69.0 „Oesdorfer Kirche“ und der Begründung.


Ergänzend dazu können die Unterlagen, die Gegenstand der frühzeitigen Beteiligung sind, im Rathaus der Stadt Bad Pyrmont, Foyer, Rathausstraße 1, 31812 Bad Pyrmont während der Dienststunden:

            montags-freitags:                                           freitags auch:
            08:00 - 12:30 Uhr                                           14:00 - 16:30 Uhr

eingesehen werden.


Bebauungsplan Nr. 1.83.5 "Gewerbegebiet beiderseits der Waldecker Straße"


Der Verwaltungsausschuss der Stadt Bad Pyrmont hat in seiner Sitzung am 22.10.2024 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 1.83.5 „Gewerbegebiet beiderseits der Waldecker Straße“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 13a BauGB beschlossen. Er hat gleichzeitig den Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB gefasst. Die Beschlüsse werden hiermit ortsüblich bekannt gemacht.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt von

Montag, den 24. März 2025 bis einschließlich Freitag, den 25. April 2025

durch Bereitstellung des Vorentwurfs des Bebauungsplans Nr. 1.83.5 „Gewerbegebiet beiderseits der Waldecker Straße“, der Begründung und ergänzender Gutachten.

Ergänzend dazu können die Unterlagen, die Gegenstand der frühzeitigen Beteiligung sind, im Rathaus der Stadt Bad Pyrmont, Foyer, Rathausstraße 1, 31812 Bad Pyrmont während der Dienststunden:

            montags-freitags:                                           freitags auch:
            08:00 - 12:30 Uhr                                           14:00 - 16:30 Uhr

eingesehen werden.




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