Gewerbegebiet-West

Gewerbegebiet west

Freie Gewerbeflächen im "Gewerbegebiet West" in Bad Pyrmont

Das "Gewerbegebiet West" liegt verkehrsgünstig an der Landesstraße "L 430", unmittelbar an der "Hagener Straße" und der Einmündung zur "Langen Wand sowie der Straße "Auf der Landwehr". Das "Gewerbegebiet West" verfügt über eine Gesamtfläche von ca. 141.000 m², wovon aktuell noch 10.773 m² zur Verkauf stehen. Eigentümer ist die Stadt Bad Pyrmont. 


Ansiedlungsinteressierte Unternehmen können zum jetzigen Zeitpunkt auf ihre jeweiligen Bedürfnisse angepasste, zugeschnittene Freiflächen erwerben. Der Kaufpreis beträgt 35€/m², teilweise zzgl. Erschließungsbeiträge.

Erschließungszustand: in Teilen voll erschlossen

Nutzungsart: GE (Gewerbegebiet)

Um eine Entscheidungsgrundlage zu haben, für den Fall, dass sich zeitgleich mehrere Unternehmen auf derselben Fläche niederlassen möchten, behalten wir uns vor, die für das bedingungsfreie Bieterverfahren erarbeitete Matrix anzuwenden. Diese Matrix bewertet das Unternehmen und das geplante Vorhaben.

Das Unternehmen mit der höchsten Punktzahl erhält den Zuschlag.



Matrixentwurf "Gewerbegebiet West"

 

 

 

Gewichtung

Bewertungsaspekte

Punkte

 

Faktor

 

Faktor

 

Faktor

Schaffung neuer Arbeitsplätze/

Ausbildungsplätze

10

bis 10 %

1,0

bis 20 %

1,5

mehr als 20 %

2,0

Stärkung Mittelstand

10

Ein-Personen-UN

0,5

Bestands-UN bis einschl. 5 Mitarbeiter

1,0

Bestands-UN über 5 Mitarbeiter

1,5

Gewerbeart

10

Produzierendes Gewerbe

1,0

Handwerk

1,0

Dienstleistungen

0,5

UN-Erweiterung/Expansion heimischer Betriebe

10

ja

0,8

 

 

 

 

Aussiedlung aus Wohn-/Mischgebieten

10

ja

1,0

 

 

 

 

Zuzug neues UN/UN-Gründung

10

ja

0,6

 

 

 

 

Bauverpflichtung innerhalb 5 Jahre

10

nein

KO-Kriterium

ja

1,0

 

 

Sperrklausel 10 Jahre

10

nein

KO-Kriterium

ja

1,0

 

 

Kaufpreis Mindestgebot 35 €/m²

10

nein

KO-Kriterium

ja

1,0

 

 


Erläuterungen zu den einzelnen Bewertungsaspekten


Schaffung neuer Arbeitsplätze/Ausbildungsplätze

Über diesen Bewertungsaspekt soll dargelegt werden, inwieweit die ansiedlungswilligen Unternehmen neue sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze/Ausbildungsplätze schaffen wollen. Die Schaffung sozialversicherungspflichtiger Arbeitsplätze/Ausbildungsplätze ist aus Sicht der Stadt Bad Pyrmont ein gutes Indiz dafür, dass es sich um eine längerfristige Ansiedlung des Unternehmens in dem Gewerbegebiet handelt und nicht frühzeitig Leerstände drohen. Daneben ist die Schaffung neuer Arbeitsplätze/Ausbildungsplätze sicherlich auch ein Indiz dafür, dass aus der Ansiedlung heraus zukünftig neue bzw. höhere Gewerbesteuerzahlungen für die Stadt Bad Pyrmont zu erwarten sind.

 

Stärkung Mittelstand

Bei diesem Bewertungsaspekt soll dargelegt werden, wie das ansiedlungswillige Unternehmen grundsätzlich aufgestellt ist. Dabei gilt – ähnlich wie bei dem Bewertungskriterium "Schaffung neuer Arbeitsplätze/Ausbildungsplätze" -, dass, je mehr Mitarbeiter in einem Unternehmen vorhanden sind, der Schluss gezogen werden kann, dass diese Unternehmen sich längerfristig im Gewerbegebiet aufhalten werden. Im Verhältnis dazu ist die Gefahr bei 1-Personen-Unternehmern durchaus größer, dass diese z. B. eher von Insolvenz o. Ä. bedroht sind, so dass dann wiederum Leerstand entstehen könnte. Insoweit wird dieses auch durch die Gewichtung deutlich.

 

Gewerbeart

Bei diesem Bewertungsaspekt soll die gewollte Struktur für das Gewerbegebiet West bewertet werden. Es ist in erster Linie angedacht, Unternehmen aus dem produzierenden Gewerbe bzw. aus dem Handwerk Ansiedlungsmöglichkeiten zu geben. Unternehmen aus dem Dienstleistungssektor, denen durchaus eine Ansiedlung auch im Mischgebiet aufgrund des Betriebes möglich ist, sollten daher geringere Ansiedlungschancen bekommen, damit die wenig vorhandenen Gewerbeflächen für produzierendes Gewerbe und Handwerksgewerbe nicht durch entsprechende Unternehmen blockiert werden.

 

UN-Erweiterung/Expansion heimischer Betriebe

Grundsätzlich soll das Gewerbegebiet West natürlich allen potentiellen Unternehmern für eine Ansiedlung zur Verfügung stehen. Mit diesem Bewertungsaspekt soll daher eine Standortbindung bzw. die Fortsetzung einer Unternehmenstradition in Bad Pyrmont bewertet werden.

 

Aussiedlung aus Wohn-/Mischgebieten

Dieser Bewertungsaspekt soll ein Anreiz für Unternehmen sein, die sich bislang in Wohn- oder Mischgebieten aufhalten, wo in den dortigen Bereichen ggf. auch eine weitere Vergrößerung aufgrund der Begebenheiten nicht möglich ist, eine Umsiedlung anzudenken. Der Anreiz für eine Umsiedlung in das Gewerbegebiet könnte dann auch weitere Entwicklungsmöglichkeiten in dem bisherigen Wohn- oder Mischgebiet aufwerfen.


Zuzug neues Unternehmen/Unternehmensgründung

Dieser Bewertungsaspekt soll im Verhältnis zu der Unternehmenserweiterung/Expansion heimischer Betriebe ebenso verdeutlichen, dass natürlich auch bislang nicht in Bad Pyrmont ansässige Betriebe sich ansiedeln können. Die Gewichtung fällt etwas schwächer aus als die Unternehmenserweiterung/Expansion der heimischen Betriebe, weil damit eine gewisse Wertschätzung für die Standortbindung zum Ausdruck gebracht werden soll.


Bauverpflichtung innerhalb von 5 Jahren

Sollte dieser Bewertungsaspekt von einem ansiedlungswilligen Unternehmen nicht eingegangen werden, ist dieses ein K.O.-Kriterium, d. h., weitere Verkaufsverhandlungen wären mit diesem Unternehmen nicht zu führen.

 

Sperrklausel 10 Jahre

Es geht um eine Verpflichtung, das erworbene Grundstück nicht als Spekulationsobjekt zu nutzen. Die Stadt würde sich dinglich ein Vorkaufsrecht innerhalb der Sperrfrist zusichern.

Sollte dieser Bewertungsaspekt von einem ansiedlungswilligen Unternehmen nicht eingegangen werden, ist dieses ein K.O.-Kriterium, d. h., weitere Verkaufsverhandlungen wären mit diesem Unternehmen nicht zu führen.

 

Kaufpreis Mindestgebot 35 €/m²

Sollte dieser Bewertungsaspekt von einem ansiedlungswilligen Unternehmen nicht eingegangen werden, ist dieses ein K.O.-Kriterium, d. h., weitere Verkaufsverhandlungen wären mit diesem Unternehmen nicht zu führen.


Im Allgemeinen ist festzuhalten, dass über die Matrix eine Objektivität geschaffen werden soll, damit insbesondere bei gleichzeitig vorhandenen Bewerbern, die Interesse an evtl. derselben Grundstücksfläche haben, die weiteren Grundstücksverhandlungen auf objektiver Basis fortgeführt werden können. Dieses dürfte in erster Linie zu Beginn der Veräußerungen von Teilflächen an die interessierten, ansiedlungswilligen Unternehmen geschehen. Zu einem späteren Zeitpunkt ist nicht zwangsläufig mit gleichzeitigen Interessensbekundungen zu rechnen, so dass die Matrix zwar auch dann noch Anwendung finden soll, es jedoch mangels eines Wettbewerbs nicht zwangsläufig ausschlaggebend für weitere Verfahrensschritte sein kann.

Im persönlichen Gespräch helfen wir Ihnen gerne dabei eine freie und Ihren Wünschen entsprechende Fläche zu finden. 

Wir freuen uns auf Ihre Ideen – sprechen Sie uns an!


Stadt Bad Pyrmont - Wirtschaftsförderung

Herr Stefan Stuckenberg

Rathausstraße 1

31812 Bad Pyrmont

Telefon: 05281 / 949-324

Mail: s.stuckenberg@stadt-pyrmont.de