Beteiligungsverfahren

Beteiligungsverfahren für aktuelle Bauleitplanungen der Stadt Bad Pyrmont


Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB 

zur 67/45. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie 

zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 8.1.0 „Feuerwehrhaus Neersen“


Der Ausschuss für Bauen, Klima- und Umweltschutz der Stadt Bad Pyrmont hat in seiner Sitzung am 25.02.2025 die 67/45. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 8.1.0 „Feuerwehrhaus Neersen“ beschlossen. Gleichzeitig wurde der Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB gefasst. Mit der Planung soll die Errichtung eines neuen Feuerwehrhauses im Ortsteil Neersen ermöglicht werden. Die Beschlüsse werden hiermit ortsüblich bekannt gemacht.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt von

Montag, den 23. Juni 2025 bis einschließlich Dienstag, den 22. Juli 2025

durch Bereitstellung der Vorentwurfsunterlagen zur 67/45. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie zum Bebauungsplan Nr. 8.1.0 „Feuerwehrhaus Neersen“ einschließlich der Begründungen.

Ergänzend dazu können die Unterlagen, die Gegenstand der frühzeitigen Beteiligung sind, im Rathaus der Stadt Bad Pyrmont, Foyer, Rathausstraße 1, 31812 Bad Pyrmont während der Dienststunden:

            montags-freitags:                                           freitags auch:
            08:00 - 12:30 Uhr                                           14:00 - 16:30 Uhr

eingesehen werden.


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