Beteiligungsverfahren

Beteiligungsverfahren für aktuelle Bauleitplanungen der Stadt Bad Pyrmont

Zusätzliche öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zur 1. (vereinfachten) Änderung 
des Bebauungsplanes Nr. 1.104.0 „Auf dem Stücke“ sowie zur 1. (vereinfachten) Änderung
des Bebauungsplanes Nr. 1.111.0 „Auf dem Stücke Nord“

Geltungsbereich Entwurf der 1. (vereinfachten) Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1.104.0 „Auf dem Stücke“

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Bad Pyrmont hat in seiner Sitzung am 23.04.2026 die Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zum Entwurf der 1. (vereinfachten) Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1.104.0 „Auf dem Stücke“ sowie zum Entwurf der 1. (vereinfachten) Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1.111.0 „Auf dem Stücke Nord“ beschlossen.

Beide Planverfahren werden gemäß § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

Die Veröffentlichungen gem. § 3 Abs. 2 BauGB erfolgen von

Dienstag, den 12. Mai 2026 bis einschließlich Mittwoch, den 10. Juni 2026

Geltungsbereich Entwurf der 1. (vereinfachten) Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1.111.0 „Auf dem Stücke Nord“

durch Bereitstellung der Entwürfe der 1. (vereinfachten) Änderung des B-Planes Nr. 1.104.0 „Auf dem Stücke“ und der 1. (vereinfachten) Änderung des B-Planes Nr. 1.111.0 „Auf dem Stücke Nord“ sowie der jeweiligen Begründungen auf der Internetseite der Stadt Bad Pyrmont (Bereich „Themen“/ „Stadtplanung, Bauen, Wohnen & Gewerbe“/ „Stadtplanung“/ „Beteiligungsverfahren für aktuelle Bauleitplanungen der Stadt Bad Pyrmont“).

https://www.stadt-badpyrmont.de/themen/stadtplanung-bauen-wohnen-gewerbe/stadtplanung/beteiligungsverfahren/

Die genannten Unterlagen und der Inhalt dieser Bekanntmachung sind außerdem über das zentrale Internetportal des Landes zugänglich: https://www.uvp-verbund.de/kartendienste?layer=-blp,blp&N=51.97&E=9.24&zoom=14.

Ergänzend dazu erfolgt gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB eine öffentliche Auslegung der Unterlagen, die Gegenstand der Veröffentlichung sind, im Rathaus der Stadt Bad Pyrmont, Foyer, Rathausstraße 1, 31812 Bad Pyrmont während der Dienststunden:

            montags-freitags:                                           donnerstags auch:
            08:00 - 12:30 Uhr                                          14:00 - 17:30 Uhr.

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zum Entwurf der 1. (vereinfachten) Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1.104.0 „Auf dem Stücke“ und der 1. (vereinfachten) Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1.111.0 „Auf dem Stücke Nord“ sowie den jeweiligen Begründungen elektronisch übermittelt werden an bauleitplanung@stadt-pyrmont.de. Bei Bedarf können sie auch schriftlich oder im Rathaus mündlich zur Niederschrift abgegeben werden.



Öffentliche Auslegungen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB der 67/42. Änderung des Flächennutzungsplanes 

und des Bebauungsplanes Nr. 1.4.0 „Bahnhofsvorplatz“


Abbildung 1: Geltungsbereich 67/42. Änderung des Flächennutzungsplans, Kartengrundlage: Auszug aus der Amtlichen Karte (AK 5) M 1:5.000 i.O., © 2026 LGLN, RD Hameln-Hannover, Katasteramt Hameln

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Bad Pyrmont hat in seiner Sitzung am 27.04.2026 die Beschlüsse zur Veröffentlichung gem. § 3 Abs. 2 BauGB für die 67/42. Änderung des Flächennutzungsplanes und den Bebauungsplan Nr. 1.4.0 „Bahnhofsvorplatz“ gefasst. Die Beschlüsse und die Veröffentlichungen werden ortsüblich bekannt gemacht.

Der Entwurf der 67/42. Änderung des Flächennutzungsplanes und der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 1.4.0 "Bahnhofsvorplatz" nebst Entwurfsbegründungen und Umweltberichten (Entwurf) sowie die wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind in der Zeit vom

vom 30.04.2026 bis einschließlich 01.06.2026

im Internet auf der Seite der Stadt Bad Pyrmont (Bereich „Themen“/ „Stadtplanung, Bauen, Wohnen & Gewerbe“/ „Stadtplanung“/ „Beteiligungsverfahren für aktuelle Bauleitplanungen der Stadt Bad Pyrmont“) https://www.stadt-badpyrmont.de/themen/stadtplanung-bauen-wohnen-gewerbe/stadtplanung/beteiligungsverfahren/ einsehbar.


Abbildung 2: Geltungsbereich Bebauungsplan Nr. 1.4.0 „Bahnhofsvorplatz“, Kartengrundlage: Auszug aus der Amtlichen Karte (AK 5) M 1:5.000 i.O., © 2026 LGLN, RD Hameln-Hannover, Katasteramt Hameln

Die Unterlagen sind außerdem für den Zeitraum der Veröffentlichung im Internet unter https://uvp.niedersachsen.de/kartendienste eingestellt. 

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB eine öffentliche Auslegung der Unterlagen, die Gegenstand der Veröffentlichung sind, im Rathaus der Stadt Bad Pyrmont, Foyer, Rathausstraße 1, 31812 Bad Pyrmont während der Dienststunden:

montags-freitags:                                           donnerstags auch:
08:00 - 12:30 Uhr                                           14:00 - 17:30 Uhr.

Während der o.g. Frist können Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (E-Mail: bauleitplanung@stadt-pyrmont.de). Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Weg abgegeben werden. Über den Inhalt der Planungen wird auf Verlangen Auskunft erteilt. Nicht fristgerecht eingereichte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 67/42. Änderung des Flächennutzungsplanes und den Bebauungsplan Nr. 1.4.0 "Bahnhofsvorplatz" unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist (§ 3 Abs. 2 S. 4 Nr. 3 und § 4 a Abs. 5 BauGB).

Es wird darauf hingewiesen, dass auch Kinder und Jugendliche Teil der Öffentlichkeit im Sinne des § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB sind.