Beteiligungsverfahren

Beteiligungsverfahren für aktuelle Bauleitplanungen der Stadt Bad Pyrmont

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zur 67/44. Änderung des Flächennutzungsplanes (Sonderbaufläche „Photovoltaik“) und zum Bebauungsplan Nr. 7.11.3 „Auf dem Königsbrink“ (3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7.11.0)

Abbildung 1: Geltungsbereich 67/44. Änderung des Flächennutzungsplans, Kartengrundlage: Auszug aus der Amtlichen Karte (AK 5) M 1:5.000 i.O., © 2022 LGLN, RD Hameln-Hannover, Katasteramt Hameln

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Bad Pyrmont hat in seiner Sitzung am 08.12.2022 die Aufstellungsbeschlüsse gem. § 2 Abs. 1 BauGB und die Beschlüsse zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB für die 67/44. Änderung des Flächennutzungsplanes (Sonderbaufläche „Photovoltaik“) und den Bebauungsplan Nr. 7.11.3 „Auf dem Königsbrink“ (3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7.11.0) gefasst. Die Beschlüsse werden hiermit ortsüblich bekannt gemacht.

Die Vorentwürfe der 67/44. Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplans Nr. 7.11.3 "Auf dem Königsbrink“ liegen in der Zeit

vom 03.07.2023 bis einschließlich 07.08.2023

zu jedermanns Einsicht öffentlich im Rathaus der Stadt Bad Pyrmont aus. Die Unterlagen können im Rathaus der Stadt Bad Pyrmont, Foyer, Rathausstraße 1, 31812 Bad Pyrmont während der Dienststunden:

            montags-freitags:                                           freitags auch:
                   08:00 - 12:30 Uhr                                            14:00 - 16:30 Uhr

Abbildung 2: Geltungsbereich Bebauungsplan Nr. 7.11.3 „Auf dem Königsbrink“, Kartengrundlage: Auszug aus der Amtlichen Karte (AK 5) M 1:5.000 i.O., © 2022 LGLN, RD Hameln-Hannover, Katasteramt Hameln

eingesehen werden.











67/38. Änderung des Flächennutzungsplanes und Bebauungsplan Nr. 1.9.9.2 „Schillerstraße/Mühlenstraße/Immanuel-Kant-Straße/Emmerstraße“ der Stadt Bad Pyrmont


Der Rat der Stadt Bad Pyrmont hat in seiner Sitzung am 14.05.2020 für die 67/38. Änderung des Flächennutzungsplanes den Feststellungsbeschluss gefasst und den Bebauungsplan Nr. 1.9.9.2 „Schillerstraße/Mühlenstraße/Immanuel-Kant-Straße/Emmerstraße“ als Satzung beschlossen. Mit Bescheid vom 15.03.2023 ist die 67/38. Änderung des Flächennutzungsplans gemäß § 6 BauGB durch den Landkreis Hameln-Pyrmont genehmigt worden. Die Beschlüsse sowie die Genehmigung werden hiermit ortsüblich bekannt gemacht.

Die 67/38. Änderung des Flächennutzungsplanes und der Bebauungsplan Nr. 1.9.9.2 „Schillerstraße/Mühlenstraße/Immanuel-Kant-Straße/Emmerstraße“ der Stadt Bad Pyrmont können mit ihren Begründungen einschließlich Umweltbericht und zusammenfassender Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB im Rathaus der Stadt Bad Pyrmont, Baudezernat, Fachgebiet Bauaufsicht und Stadtplanung, Rathausstraße 1, 31812 Bad Pyrmont, während der Dienststunden:

montags-freitags:                               freitags auch:
08:00 - 12:30 Uhr                               14:00 - 16:30 Uhr

eingesehen werden.










Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1.9.3 "Ockelstraße

Erneute, eingeschränkte und verkürzte öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 Satz 1 BauGB


Der Verwaltungsausschuss der Stadt Bad Pyrmont hat in seiner Sitzung am 20.05.2021 die erneute, eingeschränkte und verkürzte öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 4 a Abs. 3 und § 13 a BauGB für den Bebauungsplan Nr. 1.9.3 „Ockelstraße“ einschl. örtlicher Bauvorschriften und einschl. Berichtigung des Flächennutzungsplanes, beschlossen. Der Auslegungsbeschluss und die erneute, eingeschränkte und verkürzte öffentliche Auslegung der Planunterlagen werden hiermit ortsüblich bekannt gemacht.

Änderungen und Ergänzungen:

Im Nachgang der durchgeführten Beteiligungsverfahren gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB erfolgte eine Änderung der bisherigen Festsetzung zur Begrenzung der Höhe baulicher Anlagen. Diese wurde bislang auf max. 10 m über der Bezugsebene begrenzt. Als Bezugsebene wurde die angrenzende öffentliche Straßenverkehrsfläche definiert. Aufgrund der sich örtlich darstellenden Topographie wurde die bisherige Festsetzung jedoch dahingehend geändert, dass die zulässigen Gebäudehöhen nunmehr in m über Normalhöhennull (m üNHN) im Bebauungsplan festgesetzt werden Dabei reduziert sich die zulässige Gebäudehöhe von Ost nach West und von Nord nach Süd. Hierdurch wird dem abfallenden Gelände ausreichend und angemessen Rechnung getragen. Der Verwaltungsausschuss der Stadt Bad Pyrmont hat daher die erneute und auf die Änderungsgegenstände beschränkte Auslegung des geänderten Entwurfes der Planunterlagen beschlossen.

Diese Änderungen und Ergänzungen beziehen sich auf

  •  die Festsetzung der maximal zulässigen Gebäudehöhe in m über Normalhöhennull    (m üNHN).

Die übrigen Planinhalte des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 1.9.3 bleiben unverändert.

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Bad Pyrmont hat ferner beschlossen, dass nur zu diesen geänderten Teilen Stellungnahmen vorgetragen werden können und die Dauer der öffentlichen Auslegung auf zwei Wochen verkürzt wird (§ 4 a Abs. 3 Satz 2 BauGB).

Der geänderte Planentwurf des Bebauungsplans 1.9.3 „Ockelstraße“, einschl. örtlicher Bauvorschriften, einschl. Berichtigung des Flächennutzungsplanes und einschl. der geänderten Entwurfsbegründung liegt in der Zeit

vom 22.03.2023 bis einschließlich 06.04.2023

zu jedermanns Einsicht öffentlich im Rathaus der Stadt Bad Pyrmont aus. Die Unterlagen können im Rathaus der Stadt Bad Pyrmont, Foyer, Rathausstraße 1, 31812 Bad Pyrmont, während der Dienststunden eingesehen werden.




Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 1.4.0 „Bahnhofsvorplatz“,

frühzeitige Beteiligung


Durch die Aufstellung des B-Planes Nr. 1.4.0 „Bahnhofsvorplatz“ sollen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Neugestaltung des Bahnhofsvorplatzes in Bad Pyrmont geschaffen werden. Der bestehende Standort an der Lügder Straße ist aufgrund der gestalterischen Mängel hinsichtlich der Straßenraumgestaltung sowie der geringen Aufenthaltsqualität stark eingeschränkt. Im Rahmen einer durchgeführten Machbarkeitsstudie innerhalb der Voruntersuchung des Bebauungsplanes durch das Ingenieurbüro SHP, Hannover, wurden um-fangreiche Mängel und Defizite in der städtebaulichen Gestaltung sowie in den bestehenden Verkehrsflächen hinsichtlich des Bus-, Fuß- und Radverkehrs und Kraftfahrzeugverkehrs fest-gestellt.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen daher die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Aufwertung des Bahnhofsvorplatzes und die Beseitigung der baulichen Mängel geschaffen werden. Im Einzelnen werden Funktionsbereiche wie Taxenstand, Park and Ride-Plätze oder auch Abstellflächen für Fahrräder neu geordnet, um eine bessere Orientierung zu erreichen. In diesem Zusammenhang wird das übergeordnete Ziel verfolgt, die Aufenthaltsqualität und barrierefreie Zugänglichkeit des Bahnhofsvorplatzes zu verbessern.

 

 


Die Vorentwürfe der 67/42. Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplans 1.4.0 „Bahnhofsvorplatz“ einschließlich der Begründungen Anlagen liegen in der Zeit

vom 03.01.2022 bis einschließlich 11.02.2022

 zu jedermanns Einsicht öffentlich im Rathaus der Stadt Bad Pyrmont aus. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu den Vorentwürfen abgegeben werden.

 


Hier gelangen Sie zu einem Kontaktformular, in dem Sie Ihre Stellungnahme online abgeben können