Beteiligungsverfahren

Beteiligungsverfahren für aktuelle Bauleitplanungen der Stadt Bad Pyrmont

Veröffentlichung im Internet und zusätzliche öffentliche Auslegung gem.  § 3 Abs. 2 BauGB 

zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1.69.0 „Oesdorfer Kirche“


Geltungsbereich Vorentwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1.69.0 „Oesdorfer Kirche"

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Bad Pyrmont hat in seiner Sitzung am 03.04.2025 die Veröffentlichung des Entwurfs zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1.69.0 „Oesdorfer Kirche“ im Internet und die zusätzliche öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Die Veröffentlichung gem. § 3 Abs. 2 BauGB erfolgt von

Mittwoch, den 18. März 2026 bis einschließlich Montag, den 20. April 2026

durch Bereitstellung des Entwurfs der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1.69.0 „Oesdorfer Kirche“ und der Begründung auf der Internetseite der Stadt Bad Pyrmont (Bereich „Themen“/ „Stadtplanung, Bauen, Wohnen & Gewerbe“/ „Stadtplanung“/ „Beteiligungsverfahren für aktuelle Bauleitplanungen der Stadt Bad Pyrmont“).


Ergänzend dazu erfolgt gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB eine öffentliche Auslegung der Unterlagen, die Gegenstand der Veröffentlichung sind, im Rathaus der Stadt Bad Pyrmont, Foyer, Rathausstraße 1, 31812 Bad Pyrmont während der Dienststunden:

            montags-freitags:                                         donnerstags auch:
            08:00 - 12:30 Uhr                                          14:00 - 17:30 Uhr.

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zum Entwurf  der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1.69.0 „Oesdorfer Kirche“ und der Begründung elektronisch übermittelt werden an bauplanung@stadt-pyrmont.de. Bei Bedarf können sie auch schriftlich oder im Rathaus mündlich zur Niederschrift abgegeben werden.