67/43 Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 1.20.0 „Am Gondelteich“, frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Ziel der Planung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zum Neubau eines gemeinsamen Feuerwehrhauses der Feuerwehren Bad Pyrmont und Holzhausen mit den dazugehörigen Einrichtungen und Anlagen auf dem bestehenden Parkplatzgelände am Standort Gondelteich zu schaffen. Die Bereiche, welche nicht für Feuerwehrzwecke benötigt werden, sollen weiterhin als öffentliche Parkplätze genutzt werden können.
Der Vorentwurf der 67/43. Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplans 1.20.0 „Am Gondelteich“ einschließlich der Begründung liegt in der Zeit
vom 08.03.2021 bis einschließlich 28.03.2021
zu jedermanns Einsicht öffentlich im Rathaus der Stadt Bad Pyrmont aus. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu den Entwürfen abgegeben werden.
- amtliche Bekanntmachung
- Vorentwurf Planzeichnung und Begründung 67/43. Änderung des FNP
- Planzeichnung Vorentwurf Bebauungsplan Nr. 1.20.0
- Begründung Vorentwurf Bebauungsplan Nr. 1.20.0
- Feuerwehrbedarfsplan der Stadt Bad Pyrmont
- Scoring-Rating-Verfahren Standort
- Standortanalyse
- Lokalklimatisches Gutachten
- Hydraulische Überprüfung
- Heilquellenschutzgebietsverordnung
- Anlage A zur Heilquellenschutzgebietsverordnung
- Baugrunduntersuchung
- Dokumentation Baugrunduntersuchung
- FFH Vorstudie
- Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
- Karte zum Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag
- Schalltechnische Stellungnahme
- Verwaltungsrechtliche Stellungnahme
- Energetische Beratung
Hinweise
Die Unterlagen können im Rathaus der Stadt Bad Pyrmont, Baudezernat, Fachgebiet Planen und Bauen, Rathausstraße 1, 31812 Bad Pyrmont während der Dienststunden:
montags-freitags: 08:00 - 12:30 Uhr
freitags auch: 14:00 - 16:30 Uhr
eingesehen werden.
Das Rathaus ist nur über den Haupteingang betretbar und es besteht Maskenpflicht. Am Eingang sind die Hände zu desinfizieren. Ohne Termin ist der Zugang zur öffentlichen Auslegung nur über eine vorherige Anmeldung im Foyer möglich. Alle Besucher haben dort eine Dokumentation betriebsfremder Personen auszufüllen. Bei einer Terminvereinbarung kann diese Dokumentation auch im Vorfeld zugeschickt und ausgefüllt werden. Es wird darum gebeten, vorrangig von der Möglichkeit Gebrauch zu machen, Termine zu vereinbaren. Bitte wenden Sie sich hierzu an den zuständigen Sachbearbeiter Herrn Sbrzesny, 05281 949 261 oder f.sbrzesny@stadt-pyrmont.de.
Die Auslegung dient der Beteiligung der Öffentlichkeit. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan gem. § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt Bad Pyrmont deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist.
Hier gelangen Sie zu einem Kontaktformular, in dem Sie Ihre Stellungnahme online abgeben können