Bauaufsicht

Bauaufsicht

Die Bauaufsichtsbehörde der Stadt Bad Pyrmont ist für die Einhaltung des öffentlichen Baurechts im Bereich der Stadt Bad Pyrmont zuständig. Baumaßnahmen müssen die Anforderungen an das öffentliche Baurecht erfüllen. Das gilt sowohl für genehmigungspflichtige und anzeigepflichtige als auch für verfahrensfreie Baumaßnahmen. Zu den Baumaßnahmen gehören die Errichtung, die Änderung, der Abbruch, die Beseitigung, die Nutzungsänderung und die Instandhaltung von baulichen Anlagen oder von Teilen baulicher Anlagen. Bauliche Anlagen sind mit dem Erdboden verbundene oder auf ihm ruhende, aus Bauprodukten hergestellte Anlagen. Hierzu gehören neben den Gebäuden u. a. auch Werbeanlagen, Aufschüttungen, Abgrabungen und künstliche Hohlräume unterhalb der Erdoberfläche, Gerüste, Fahrradabstellanlagen, Stellplätze. Die Bauaufsichtsbehörde hat darüber zu wachen und darauf hinzuwirken, dass bauliche Anlagen, Grundstücke und Baumaßnahmen dem öffentlichen Baurecht entsprechen. Sie berät und informiert in diesem Rahmen auch die Verantwortlichen und Betroffenen in allen Fragen des öffentlichen Baurechts und hält alle Satzungen der Bauleitplanung, den Flächennutzungsplan, alle Bebauungspläne und sonstigen Satzungen nach dem Baugesetzbuch sowie weitere flächenbezogene planungsrechtliche Unterlagen bereit.

Formulare zum Download:


Broschüren: