Lebensbescheinigung zur Vorlage bei der Rentenversicherung: Ausstellung


An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Wohnsitz haben:

  • bei der Gemeinde (Bürger-Amt, Bürger-Service oder Einwohner-Melde-Amt)
  • beim Konsulat

Das ausgefüllte Formular muss im Original zurück an den Renten Service der Deutschen Post AG geschickt werden.

Zuständige Abteilungen