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Kommunale Wärmeplanung
Kommunale Wärmeplanung
Hintergrund und Anlass
Die kommunale Wärmeplanung ist seit 2024 bundesweit kommunale Pflichtaufgabe und bildet die Strategie für die Wärmeenergiewende auf kommunaler Ebene. Denn mehr als die Hälfte der in Deutschland verbrauchten Endenergie werden für die sogenannten „Wärmeanwendungen“ Raumheizung, Warmwasserbereitung und industrielle/gewerbliche Prozesswärme eingesetzt.
Die Vorgabe für Städte und Gemeinden in Niedersachsen lautet: Einen Plan zu entwickeln für die flächendeckende, klimaneutrale Wärmeversorgung aller Gebäude bis 2040. Die Stadt Bad Pyrmont ist zur Wärmeplanveröffentlichung bis Ende 2026 verpflichtet. Und da die Voraussetzungen und Möglichkeiten für die Wärmewende in jeder Kommune unterschiedlich sind, sind es auch die erarbeiteten Wärmepläne.
Die Bedeutung
Die Energie- und klimapolitischen Vorgaben zur Klimaneutralität sind nur mit einem Versorgungswechsel der Gebäude vom Erdgas und Heizöl hin zu Umweltwärme, Erneuerbaren Energien und nicht vermeidbarer Abwärme erreichbar. In Bad Pyrmont erfolgt die Wärmeversorgung aktuell ca. 70 Prozent mit Erdgas, ca. 20 % mit Heizöl und ca. 10 % mit erneuerbaren Energien als Heizenergieträger.
Der Wärmeplan der Stadt Bad Pyrmont
Der kommunale Wärmeplan wurde am 01.07.2026 vom Stadtrat beschlossen und ist als digitale Karte mit Erläuterungsbericht einsehbar.
Der Erläuterungsbericht erklärt das Vorgehen und die Zielsetzung und mit welchen Maßnahmen die Wärmewende in Bad Pyrmont vorangebracht werden kann.
Wichtig zu wissen: Der Wärmeplan an sich entfaltet keine Rechtswirkung. Er stellt eine Energiestrategie für das gesamte Stadtgebiet dar, wie das Ziel einer treibhausgasneutralen Wärmeversorgung bis 2040 in Bad Pyrmont erreicht werden kann. Daraus lassen sich keine Verpflichtungen zum Anschluss an ein Wärmenetz ableiten.
Digitaler Zwilling: https://waermekataster-bad-pyrmont.ipsyscon.de/

Für die Standortsuche bitte oben rechts auf das Symbol klicken, den Straßennamen eingeben und im Stapelmenü die gewünschten Kartenansichten auswählen. Das Legendensymbol erläutert die Kartendarstellungen.
Zusätzlich kann die Präsentation aus der Ergebnisvorstellung im BKU heruntergeladen werden.

Vorstudie und Karten zur Geothermie
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Fragen & Antworten
Hier erhalten Sie Antworten und Verweise zu externen Quellen auf häufig gestellte Fragen im Zusammenhang Wärmeplanung und Gebäudeenergiegesetz (GEG)
Für wen oder was gilt das Gebäudeenergiegesetz bzw. das Wärmeplanungsgesetz?
Das Gebäudeenergiegesetz, zukünftig Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), enthält Vorgaben über Anforderungen an Gebäude, wie z.B. Heizungsanlagen und Gebäudenetze. Das Wärmeplanungsgesetz (kurz WPG) enthält Vorgaben zur kommunalen Planungsstrategie mit der Zielvorgabe zur klimaneutralen Wärmeversorgung der Kommune bis 2045. Aktuell gelten für niedersächsische Städte und Gemeinden die Anforderungen des Niedersächsischen Klimagesetz zur klimaneutralen Wärmeversorgung bereits bis 2040.
Besteht anhand der Gebietseinteilungen im Wärmeplan eine Verpflichtung zum Anschluss an ein zukünftiges Wärmenetz?
Nein. Aus dem Wärmeplan an sich leiten sich keine Rechte und Pflichten ab. Die Einteilung im Wärmeplan stellt auf Baublockebene die Eignung / Wahrscheinlichkeit zur zentralen, netzgebundenen Wärmeversorgung (Wärmenetz) bzw. zur Einzelversorgung dar. Somit erfährt man, welche Heizungsart für das jeweilige Gebiet zu empfehlen ist. Das gibt Orientierung für Stadtentwicklungsprozesse, für die Bewohner und für Investoren.
Weiterführende Informationen finden Sie
Im GEG-Infoportal des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) finden Bürgerinnen und Bürger , die an vertieften Informationen zu den Regelungen, Pflichten und Fristen zum GEG interessiert sind, aktuelle und umfangreiche Informationen und Praxishilfen anwenderfreundlich aufbereitet. hier gehts zum GEG-Infoportal.
Auf der Seite der Verbraucherzentrale: hier gehts zu den Seiten der Verbraucherzentrale e.V.
Auf der Seite des Deutschen Mieterbund e.V.: hier geht zu den Seiten des Deutschen Mieterbund e.V.
Förderinformationen
Im Infoportal Energiewechsel des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie finden Sie Informationen zu Förderungen beim Heizungstausch und Gebäudesanierung.
