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Bekanntmachung zur Wahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters / Stichwahl am 27. Sept. 2026
A) Bekanntmachung des Ergebnisses der Bürgermeisterwahl vom 13. September 2026
- Der Wahlausschuss der Stadt Bad Pyrmont hat in seiner Sitzung am 16. September 2026 als Ergebnis der Wahl des Bürgermeisters festgestellt:
Wahlberechtigte insgesamt: 15.495
Wählerinnen und Wähler insgesamt: 8.841
Wahlbeteiligung in Prozent: 57,06
Ungültige Stimmen: 189
Gültige Stimmen: 8.652
Von den gültigen Stimmen entfallen auf
Grages, Anja CDU 1.895 = 21,90 %
Böhnke, Hans-Joachim SPD 3.489 = 40,33 %
Muschter, Carolin Pyrmont INTAKT 2.477 = 28,63 %
Timpe, Rainer Einzelwahlvorschlag 791 = 9,14 %
Da kein Bewerber mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat, findet am 26. September 2006 eine Stichwahl statt.
An der Stichwahl nehmen teil:
Böhnke, Hans-Joachim SPD
Muschter, Carolin Pyrmont INTAKT
B) Wahlbekanntmachung der Stichwahl
- Die Stichwahl zur Wahl der Landrätin/des Landrates des Landkreises Hameln-Pyrmont und zur Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters findet in der Stadt Bad Pyrmont am 27. September 2026 von 8.00 bis 18.00 Uhr statt.
- Gewählt wird in den gleichen 27 Wahlbezirken wie am 13. September 2026. Die Briefwahlvorstände treten am Wahltag um 15.30 Uhr im Schulzentrum in der Max-Born-Realschule in Bad Pyrmont zusammen. Die Auszählung der Briefwahl ist öffentlich.
- Die Wahlberechtigten erhalten für die Stichwahl keine neue Wahlbenachrichtigung. Es gilt die Wahlbenachrichtigung der Wahl vom 13. September 2026.
Wahlberechtigte, die erst für die Stichwahl wahlberechtigt werden - das sind Personen, die zwischen dem 14. und 27. September 2026 das 16. Lebensjahr vollenden oder Personen, die sich zwischen dem 14. und 27. Juni 2026 in Bad Pyrmont mit Hauptwohnung angemeldet haben - können an der Wahl teilnehmen. - Jede wahlberechtigte Person, die keinen Wahlschein besitzt, kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis sie eingetragen ist.
Die Wählerinnen und Wähler haben ihre Wahlbenachrichtigung und, falls die Wahlbenachrichtigung nicht mehr vorliegt, einen Ausweis mitzubringen.
Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln, die im Wahlraum ausgegeben werden. - Jede wahlberechtigte Person erhält einen Stimmzettel.
Der Stimmzettel enthält in der Reihenfolge der Wahl vom 13. September 2026 die Bewerber/innen, die an der Stichwahl teilnehmen, unter Angabe der vorgeschlagenen Partei.
Jede Wählerin und jeder Wähler hat eine Stimme. Die wählende Person gibt die Stimme ab, indem sie durch ein in den entsprechenden Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welcher Bewerberin/welchem Bewerber sie gelten soll.
Der Stimmzettel muss in einer Wahlzelle des Wahlraumes unbeobachtet gekennzeichnet werden. Sie werden dann in die bereitstehende Wahlurne gesteckt. Wahlberechtigte, die gehindert sind allein zu wählen, können sich von einer Person ihres Vertrauens helfen lassen. Hilfsperson kann auch ein Mitglied des Wahlvorstandes sein. - Die Wahlhandlung sowie die anschließende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jeder hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäftes möglich ist. Während der Wahlzeit sind in und an dem Gebäude, in dem sich der Wahlraum befindet, sowie unmittelbar vor dem Zugang zu dem Gebäude jede Beeinflussung der Wähler durch Wort, Ton, Schrift, Bild oder sonstige Darstellung sowie jede Unterschriftensammlung verboten (§ 33 Abs. 2 Kommunalwahlgesetz).
- Wahlberechtigte, die schon zur Hauptwahl auch für die Stichwahl einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten die Unterlagen ohne weitere Anforderung zugesandt. Ansonsten können Briefwahlunterlagen wie zur Hauptwahl (siehe Wahlbenachrichtigungsbrief) beantragt werden
- Wählerinnen und Wähler, die einen von der Stadt Bad Pyrmont ausgestellten Wahlschein haben, können an der Wahl durch Briefwahl oder bei Vorlage des Wahlscheines in jedem beliebigen Wahlbezirk in der Stadt Bad Pyrmont teilnehmen. Sie erhalten mit dem Wahlschein den amtlichen Stimmzettel, einen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag. Der Wahlbrief muss mit dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig dem Gemeindewahlleiter der Stadt Bad Pyrmont übersandt werden, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr eingeht. Der Brief kann auch in der Dienststelle des Gemeindewahlleiters im Rathaus der Stadt Bad Pyrmont, Rathausstraße 1, abgegeben werden.
- Jede wahlberechtigte Person kann ihr Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 Strafgesetzbuch).
Bad Pyrmont, 17. September 2021
Stadt Bad Pyrmont
Der Gemeindewahlleiter

