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Wahlen zum Integrationsrat Bad Pyrmont
Am 13. September findet in Bad Pyrmont zugleich mit der Kommunalwahl die Wahl des Integrationsrates statt.
Der Integrationsrat soll die Integrationsprozesse zwischen der einheimischen Bevölkerung und den Angehörigen der zugewanderten Bevölkerungsgruppen begleiten und fördern. Ziel ist es, die gleichen Möglichkeiten der Beteiligung in allen Bereichen der Gesellschaft zu schaffen.
Die Wahlperiode beträgt 5 Jahre. Wahlberechtigt sind alle, die
- Nichtdeutsche im Sinne des Art. 116 Grundgesetz sind,
- Bürgerinnen oder Bürger sind und sich mit Bezug auf ihre Angehörigkeit zu einer zugewanderten Bevölke- rungsgruppe in die Wählerliste zum Integrationsrat eingetragen haben,
- seit mindestens 3 Monaten mit Hauptwohnsitz in Bad Pyrmont gemeldet sind,
- das 16. Lebensjahr vollendet haben,
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind,
Kandidaten und Kandidatinnen können sich ab sofort bis zum 27. Juli 2026 bei der Bad Pyrmont, Fachgebiet Zentrale Dienste, melden. Wählbar ist jede wahlberechtigte Person, die am Wahltag 6 Monate ununterbrochen mit Hauptwohnsitz in Bad Pyrmont gemeldet ist und das 18. Lebensjahr vollendet hat.

