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Veröffentlichung im Internet und zusätzliche öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zur 1. (vereinfachten) Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1.104.0 „Auf dem Stücke“ sowie zur 1. (vereinfachten) Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1.111.0 „Auf dem Stücke Nord“
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Bad Pyrmont hat in seiner Sitzung am 23.04.2026 die Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zum Entwurf der 1. (vereinfachten) Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1.104.0 „Auf dem Stücke“ sowie zum Entwurf der 1. (vereinfachten) Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1.111.0 „Auf dem Stücke Nord“ beschlossen.
Geltungsbereiche:
Der rd. 2,7 ha große räumliche Geltungsbereich der 1. (vereinfachten) Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1.104.0 „Auf dem Stücke“ liegt im Nordwesten von Bad Pyrmont südlich der Bürgermeister-Drinkuth-Straße, westlich der Erdfällenstraße, nördlich der Schulstraße sowie östlich der Grießemer Straße. Der räumliche Geltungsbereich umfasst vollständig den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 1.104.0 „Auf dem Stücke“. Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches ergibt sich aus dem beigefügten Kartenausschnitt.

Geltungsbereich
Entwurf der 1. (vereinfachten) Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1.104.0 „Auf
dem Stücke“
Der rd. 3,8 ha große räumliche Geltungsbereich der 1. (vereinfachten) Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1.111.0 „Auf dem Stücke Nord“ liegt im Nordwesten von Bad Pyrmont südlich der Straße Auf der Schanze, westlich der Erdfällenstraße, nördlich der Bürgermeister-Drinkuth-Straße sowie östlich der Grießemer Straße. Der räumliche Geltungsbereich umfasst vollständig den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 1.111.0 „Auf dem Stücke Nord“. Die Grenze des räumlichen Geltungsbereichs ergibt sich aus dem beigefügten Kartenausschnitt.

Geltungsbereich
Entwurf der 1. (vereinfachten) Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1.111.0 „Auf
dem Stücke Nord“
Beide Planverfahren werden gemäß § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
Die Veröffentlichungen gem. § 3 Abs. 2 BauGB erfolgen von
Dienstag, den 12. Mai 2026 bis einschließlich Mittwoch, den 10. Juni 2026
durch Bereitstellung der Entwürfe der 1. (vereinfachten) Änderung des B-Planes Nr. 1.104.0 „Auf dem Stücke“ und der 1. (vereinfachten) Änderung des B-Planes Nr. 1.111.0 „Auf dem Stücke Nord“ sowie der jeweiligen Begründungen auf der Internetseite der Stadt Bad Pyrmont (Bereich „Themen“/ „Stadtplanung, Bauen, Wohnen & Gewerbe“/ „Stadtplanung“/ „Beteiligungsverfahren für aktuelle Bauleitplanungen der Stadt Bad Pyrmont“).
Die genannten Unterlagen und der Inhalt dieser Bekanntmachung sind außerdem über das zentrale Internetportal des Landes zugänglich: https://www.uvp-verbund.de/kartendienste?layer=-blp,blp&N=51.97&E=9.24&zoom=14.
Ergänzend dazu erfolgt gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB eine öffentliche Auslegung der Unterlagen, die Gegenstand der Veröffentlichung sind, im Rathaus der Stadt Bad Pyrmont, Foyer, Rathausstraße 1, 31812 Bad Pyrmont während der Dienststunden:
montags-freitags: donnerstags auch:
08:00 - 12:30 Uhr 14:00 - 17:30 Uhr.
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zum Entwurf der 1. (vereinfachten) Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1.104.0 „Auf dem Stücke“ und der 1. (vereinfachten) Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1.111.0 „Auf dem Stücke Nord“ sowie den jeweiligen Begründungen elektronisch übermittelt werden an bauleitplanung@stadt-pyrmont.de. Bei Bedarf können sie auch schriftlich oder im Rathaus mündlich zur Niederschrift abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 1. (vereinfachte) Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1.104.0 „Auf dem Stücke“ und die 1. (vereinfachte) Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1.111.0 „Auf dem Stücke Nord“ unberücksichtigt bleiben.
Hinweis:
Sofern Stellungnahmen personenbezogene Daten enthalten, erfolgt deren Verarbeitung auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchst. e i.V.m. Art. 6 Abs. 3 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), § 3 BauGB und § 3 Niedersächsisches Datenschutzgesetz (NDSG).
Auf schriftliches Verlangen des Einwenders werden Name und Anschrift vor der Bekanntgabe unkenntlich gemacht, soweit diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind.
Bad Pyrmont 07.05.2026
STADT BAD PYRMONT
DER BÜRGERMEISTER

