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Stadt erinnert an Pflichten von Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümern
Die Stadt Bad Pyrmont weist darauf hin, dass in den vergangenen Wochen vermehrt Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer angeschrieben werden mussten, weil Hecken, Sträucher und Bäume in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragen. Überwuchernde Pflanzen können Gehwege und Straßen einengen, Verkehrszeichen verdecken und damit die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer beeinträchtigen.
Grundsätzlich sind Grundstückseigentümer verpflichtet, den Bewuchs so zurückzuschneiden, dass Gehwege und Straßen sicher nutzbar bleiben. Dabei sind die gesetzlichen Vorgaben des Naturschutzes zu beachten: Radikale Rückschnitte oder das Roden von Hecken sind nach dem Bundesnaturschutzgesetz vom 1. März bis 30. September verboten. In diesem Zeitraum sind lediglich schonende Form- und Pflegeschnitte zulässig. Zudem ist während der Brut- und Setzzeit vom 1. April bis 15. Juli besondere Rücksicht auf Tiere und ihre Lebensräume zu nehmen.
Darüber hinaus stellt die Stadt fest, dass die Reinigung von Gehwegen und Regenrinnen zunehmend vernachlässigt wird. Auch diese gehört zu den Pflichten der Anlieger und trägt wesentlich zu einem sauberen und sicheren Stadtbild sowie zu einem ungehinderten Wasserabfluss bei.
Die Stadt bittet alle Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer, ihren Verpflichtungen nachzukommen und bedankt sich für ihre Unterstützung.

