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67/45. Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes Nr. 8.1.0 „Feuerwehrhaus Neersen“
Veröffentlichung im Internet und zusätzliche öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Bad Pyrmont hat in seiner Sitzung am 13.03.2025 die Beschlüsse zur Veröffentlichung gem. § 3 Abs. 2 BauGB für die 67/45. Änderung des Flächennutzungsplanes und den Bebauungsplanes Nr. 8.1.0 „Feuerwehrhaus Neersen“ gefasst. Die Beschlüsse und die Veröffentlichungen werden hiermit ortsüblich bekannt gemacht.
Geltungsbereich:
Der rd. 0,75 ha große räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt innerhalb der Gemarkung Neersen in der Flur 1 und umfasst jeweils anteilig die Flurstücke 23/37 und 24.
Die Grenze des räumlichen Geltungsbereichs ergibt sich aus dem beigefügten Kartenausschnitt.

Geltungsbereich zur 67/45. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie zum
Bebauungsplan Nr. 8.1.0 „Feuerwehrhaus Neersen“
Ziele und Zwecke der Bauleitplanung:
Das bisherige Feuerwehrhaus der Freiwilligen Feuerwehr Neersen entspricht aufgrund der gestiegenen technischen Anforderungen nicht mehr den heutigen Sicherheitsvorschriften und Standards. Um die zugewiesenen Aufgaben im Brand- und Katastrophenschutz erfüllen zu können, ist ein entsprechender Neubau erforderlich. Mit der geplanten Bauleitplanung können zukünftig die vorgeschriebenen Hilfsfristen eingehalten werden. Der geplante Feuerwehrstandort sowie der östlich der bestehenden Feuerwehr gelegene Kindergarten ‚Bergzwerge‘ sollen durch die Festsetzung einer Fläche für den Gemeinbedarf gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 5 BauGB planungsrechtlich gesichert werden.
Die Veröffentlichung gem. § 3 Abs. 2 BauGB erfolgt von
Montag, den 31. August 2026 bis einschließlich Dienstag, den 29. September 2026
durch Bereitstellung der Entwurfsunterlagen zur 67/45. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie zum Bebauungsplan Nr. 8.1.0 „Feuerwehrhaus Neersen“ einschließlich der Begründungen und der wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen auf der Internetseite der Stadt Bad Pyrmont (Bereich „Themen“/ „Stadtplanung, Bauen, Wohnen & Gewerbe“/ „Stadtplanung“/ „Beteiligungsverfahren für aktuelle Bauleitplanungen der Stadt Bad Pyrmont“).
Die genannten Unterlagen und der Inhalt dieser Bekanntmachung sind außerdem über das zentrale Internetportal des Landes zugänglich: https://www.uvp-verbund.de/kartendienste?layer=-blp,blp&N=51.97&E=9.24&zoom=14.
Ergänzend dazu erfolgt gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB eine öffentliche Auslegung der Unterlagen, die Gegenstand der Veröffentlichung sind, im Rathaus der Stadt Bad Pyrmont, Foyer, Rathausstraße 1, 31812 Bad Pyrmont während der Dienststunden:
montags-freitags: donnerstags auch:
08:00 - 12:30 Uhr 14:00 - 17:30 Uhr
eingesehen werden.
Während der Dauer der o.g. Frist können Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden an bauleitplanung@stadt-pyrmont.de. Bei Bedarf können sie auch schriftlich oder im Rathaus mündlich zur Niederschrift abgegeben werden. Über den Inhalt der Planungen wird auf Verlangen Auskunft erteilt.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 67/45. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie den Bebauungsplan Nr. 8.1.0 „Feuerwehrhaus Neersen“ unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist (§ 3 Abs. 2 S. 4 Nr. 3 und § 4 a Abs. 5 BauGB).
Es wird darauf hingewiesen, dass auch Kinder und Jugendliche Teil der Öffentlichkeit im Sinne des § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB sind.
Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz:
Zur 67/45. Änderung des Flächennutzungsplanes wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).
Umweltbezogene Informationen und Stellungnahmen:
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar.
Übergeordnete Pläne und Programme
- Landes-Raumordnungsprogramm Niedersachsen (LROP 2017/LROP-VO 2022)
- Regionales Raumordnungsprogramm des Landkreises Hameln-Pyrmont (Entwurf 2021)
- Landschaftsrahmenplan des Landkreises Hameln-Pyrmont (2001)
- Wirksamer Flächennutzungsplan der Stadt Bad Pyrmont, einschl. seiner wirksamen Änderungen
Fachgutachten
- Artenschutz: „Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag“ (Höke Landschaftsarchitektur I Umweltplanung BbR, Bielefeld, 18.08.2026)
- Immissionsschutz (Lärm): „Schallimmissionsprognose“ (RP-Schalltechnik, Osnabrück, 09.07.2026)
Umweltbericht (jeweils als separater Teil B der Begründung)
- „67/45. Änderung des Flächennutzungsplanes „Feuerwehrhaus Neersen“ – Teil B: Umweltbericht“ (Höke Landschaftsarchitektur I Umweltplanung BbR, Bielefeld, 18.08.2026)
- "Bebauungsplan Nr. 8.1.0 „Feuerwehrhaus Neersen“ – Teil B Umweltbericht einschl. Eingriffsbilanzierung und artenschutzrechtlicher Beurteilung" (Höke Landschaftsarchitektur I Umweltplanung BbR, Bielefeld, 18.08.2026)
Die Umweltberichte enthalten Informationen über die Betroffenheit und die Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter:
- Mensch (menschliche Gesundheit): Lärmimmissionen, Schadstoffbelastung, Lichtemissionen, Geruchsemissionen
- Pflanzen/Tiere und biologische Vielfalt: Biotoptypen, Artvorkommen
- Boden/Fläche: Bodenveränderungen, Inanspruchnahme von (Frei-)Flächen, Versiegelung von Böden
- Wasser: Grundwasser, Oberflächengewässer, Heilquellenschutz
- Klima/Luft: Starkregenereignisse, Luftaustauschprozesse, Kalt- und Frischluftzufuhr
- Landschaft (Landschaftsbild): Landschaftsbild, Erholungswert
- Kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter: Kultur-, Bau- oder Bodendenkmäler, historische Kulturlandschaften
sowie die Darlegung der durch die Planung hervorgerufenen Eingriffe in Boden, Natur und Landschaft und deren Ausgleich (u.a. interne und externe Kompensationsmaßnahmen und Maßnahmen für den Artenschutz).
Umweltbezogene Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie privaten Personen zu den Themenbereichen:
- Artenschutz: Kartierung der Avifauna und Fledermäuse, Schaffung von Ersatzlebensräumen (Landkreis Hameln-Pyrmont)
- Natur- und Landschaftsschutz: Kompensation über Flächenpool (Landkreis Hameln-Pyrmont), Bepflanzungen im Plangebiet (Landkreis Hameln-Pyrmont)
- Bodenschutz: Baugrundverhältnisse (GeoDienste GmbH)
- Immissionsschutz: Nutzungshäufigkeiten der Feuerwehr (Landkreis Hameln-Pyrmont)
Hinweis:
Sofern Stellungnahmen personenbezogene Daten enthalten, erfolgt deren Verarbeitung auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchst. e i.V.m. Art. 6 Abs. 3 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), § 3 BauGB und § 3 Niedersächsisches Datenschutzgesetz (NDSG). Auf schriftliches Verlangen des Einwenders werden Name und Anschrift vor der Bekanntgabe unkenntlich gemacht, soweit diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahren nicht erforderlich sind. Sofern die Stellungnahme ohne Absender abgeben wird, erfolgt keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung (Abwägungsergebnis).
Bad Pyrmont, den 27.08.2025
STADT BAD PYRMONT
DER BÜRGERMEISTER

