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Veröffentlichungen (öffentliche Auslegungen) gemäß § 3 Abs. 2 BauGB der 67/42. Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes Nr. 1.4.0 „Bahnhofsvorplatz“
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Bad Pyrmont hat in seiner Sitzung am 27.04.2026 die Beschlüsse zur Veröffentlichung gem. § 3 Abs. 2 BauGB für die 67/42. Änderung des Flächennutzungsplanes und den Bebauungsplan Nr. 1.4.0 „Bahnhofsvorplatz“ gefasst. Die Beschlüsse und die Veröffentlichungen werden hiermit ortsüblich bekannt gemacht.
Ziele und Zwecke:
Mit der 67/42. Änderung des Flächennutzungsplanes sollen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Neuordnung und gestalterische Aufwertung des im Plangebiet vorhandenen Bahnhofsvorplatzes geschaffen werden. Zu diesem Zweck werden für diesen Bereich die im wirksamen Flächennutzungsplan dargestellten gewerblichen Bauflächen, Flächen für die Landwirtschaft sowie randlich Bahnanlagen in die Darstellung von Verkehrsflächen mit den besonderen Zweckbestimmungen „P+R (Park-and-Ride)“ und „ZOB (Zentraler Omnibusbahnhof)“ geändert.
Der Bebauungsplan Nr. 1.4.0 „Bahnhofsvorplatz“ dient der Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die gestalterische und funktionale Neuordnung und Aufwertung des Bahnhofsvorplatzes in Bad Pyrmont. Zu diesem Zweck werden öffentliche Verkehrsflächen mit den besonderen Zweckbestimmungen „P+R (Park+Ride)/K+R (Kiss+Ride)/B+R (Bike+Ride)“, „ZOB (Zentraler Omnibusbahnhof)“ sowie „Fußgänger und Radfahrer“ gem. § 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB festgesetzt.
Ferner sollen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umgestaltung des bestehenden Knotenpunktes der Lügder Straße und Bahnhofsstraße durch den Neubau des Kreisverkehrs und damit verbunden die Verlegung der Einmündung der Straße Am Güterbahnhof geschaffen werden. Die zur Realisierung benötigten Flächen werden als öffentliche Straßenverkehrsflächen festgesetzt. Der Bebauungsplan Nr. 1.4.0 wird somit in Bezug auf die im Bebauungsplan festgesetzte öffentliche Straßenverkehrsfläche (Anlage Kreisverkehrsplatz sowie Zufahrten Am Güterbahnhof und ZOB) als planfeststellungsersetzender Bebauungsplan aufgestellt.
Zur planungsrechtlichen Sicherung vorhandener bedeutsamer Gehölzstrukturen und erforderlicher Maßnahmen für den Artenschutz (Anbringung von Nistkästen und Fledermauskästen) werden Einzelbäume sowie Flächen mit Bindung an den Erhalt von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 b BauGB) und Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) festgesetzt.
Das im Plangebiet verbleibende Kompensationsdefizit wird extern im Flächenpool der Stadt Bad Pyrmont im Mosterholz ausgeglichen. Hier werden durch Umwandlung von Fichtenforst in bodensauren Buchenwald des Berg- und Hügellandes ausreichend Wertpunkte zur Verfügung gestellt.
Geltungsbereiche:
Die räumlichen Geltungsbereiche der 67/42. Änderung des Flächennutzungsplans und des Bebauungsplans Nr. 1.4.0 „Bahnhofsvorplatz“ gehen aus den nachfolgenden Übersichtskarten im Maßstab 1:5.000 hervor.
Der rd. 1,1 ha große räumliche Geltungsbereich der 67/42. Änderung des Flächennutzungsplans umfasst innerhalb der Gemarkung Oesdorf, Flur 11, die Flurstücke 50/13, 48/8, 50/15, 50/7, 10/6, 49/3 sowie teilweise die Flurstücke 10/7, 49/8, 48/14 und innerhalb der Flur 9, das Flurstück 71/4.

Abbildung 1: Geltungsbereich
67/42. Änderung des Flächennutzungsplans, Kartengrundlage: Auszug aus der
Amtlichen Karte (AK 5) M 1:5.000 i.O., © 2026 LGLN, RD Hameln-Hannover,
Katasteramt Hameln
Der rd. 1,99 ha große räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 1.4.0 „Bahnhofsvorplatz“ umfasst innerhalb der Gemarkung Oesdorf, Flur 11, die Flurstücke 50/13, 48/8, 50/15, 50/7, 10/6, 49/3, 6/5 sowie teilweise die Flurstücke 10/7, 49/8, 48/14, 48/15, 45/3, 6/6 und innerhalb der Flur 9, das Flurstück 71/4 und teilweise das Flurstück 90/7.

Abbildung 2: Geltungsbereich
Bebauungsplan Nr. 1.4.0 „Bahnhofsvorplatz“, Kartengrundlage: Auszug aus der
Amtlichen Karte (AK 5) M 1:5.000 i.O., © 2026 LGLN, RD Hameln-Hannover,
Katasteramt Hameln
Der Entwurf der 67/42. Änderung des Flächennutzungsplanes und der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 1.4.0 "Bahnhofsvorplatz" nebst Entwurfsbegründungen und Umweltberichten (Entwurf) sowie die wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind in der Zeit vom
vom 30.04.2026 bis einschließlich 01.06.2026
im Internet auf der Seite der Stadt Bad Pyrmont (Bereich „Themen“/ „Stadtplanung, Bauen, Wohnen & Gewerbe“/ „Stadtplanung“/ „Beteiligungsverfahren für aktuelle Bauleitplanungen der Stadt Bad Pyrmont“) https://www.stadt-badpyrmont.de/themen/stadtplanung-bauen-wohnen-gewerbe/stadtplanung/beteiligungsverfahren/ einsehbar.
Die Unterlagen sind außerdem für den Zeitraum der Veröffentlichung im Internet unter https://uvp.niedersachsen.de/kartendienste eingestellt.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB eine öffentliche Auslegung der Unterlagen, die Gegenstand der Veröffentlichung sind, im Rathaus der Stadt Bad Pyrmont, Foyer, Rathausstraße 1, 31812 Bad Pyrmont während der Dienststunden:
montags-freitags: donnerstags auch:
08:00 - 12:30 Uhr 14:00 - 17:30 Uhr.
Während der o.g. Frist können Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (E-Mail: bauleitplanung@stadt-pyrmont.de). Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Weg abgegeben werden. Über den Inhalt der Planungen wird auf Verlangen Auskunft erteilt. Nicht fristgerecht eingereichte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 67/42. Änderung des Flächennutzungsplanes und den Bebauungsplan Nr. 1.4.0 "Bahnhofsvorplatz" unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist (§ 3 Abs. 2 S. 4 Nr. 3 und § 4 a Abs. 5 BauGB).
Es wird darauf hingewiesen, dass auch Kinder und Jugendliche Teil der Öffentlichkeit im Sinne des § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB sind.
Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz:
Zur 67/42. Änderung des Flächennutzungsplanes wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).
Umweltbezogene Informationen und Stellungnahmen:
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar.
Übergeordnete Pläne und Programme
- Landes-Raumordnungsprogramm Niedersachsen (LROP 2017/LROP-VO 2022)
- Regionales Raumordnungsprogramm des Landkreises Hameln-Pyrmont (Entwurf 2021)
- Landschaftsrahmenplan des Landkreises Hameln-Pyrmont (2001)
- Wirksamer Flächennutzungsplan der Stadt Bad Pyrmont, einschl. seiner wirksamen Änderungen
Fachgutachten
- Artenschutz (Fledermäuse): „Stadt Bad Pyrmont, Umgestaltung des Bahnhofsvorplatzes in der Stadt Bad Pyrmont - Kartierbericht Fledermäuse -“ (HÖKE Landschaftsarchitektur Umweltplanung, Bielefeld, 11.05.2021)
- Erschließungsplanung (Lageplan und Erläuterungstext): „Umgestaltung des Bahnhofsvorplatzes Bad Pyrmont inkl. Kreisverkehr – Entwurfsplanung 1. Fortschreibung“ (Pabsch Ingenieure GmbH, Hildesheim, 04/2026)
- Immissionsschutz (Lärm): „Schalltechnische Untersuchung zum Umbau des Bahnhofsvorplatzes in Bad Pyrmont“ (GTA Gesellschaft für Technische Akustik mbH, Hannover, 04/2026)
Umweltbericht (jeweils in die Begründungen als Teil II integriert)
- „67/42. Änderung des Flächennutzungsplanes „Bahnhofsvorplatz“ – Teil II: Umweltbericht“ (Planungsgruppe Umwelt, Hannover/Emmerthal, 13.04.2026)
- "Bebauungsplan Nr. 1.4.0 „Bahnhofsvorplatz“ – Teil II Umweltbericht einschl. Eingriffsbilanzierung und artenschutzrechtlicher Beurteilung" (Planungsgruppe Umwelt, Hannover/Emmerthal, 13.04.2026)
Die Umweltberichte enthalten Informationen über die Betroffenheit und die Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter:
- Mensch (menschliche Gesundheit): Lärmimmissionen
- Pflanzen/Tiere und biologische Vielfalt: Biotoptypen, Artvorkommen (u.a. Brutvögel, Fledermäuse)
- Boden/Fläche: Bodenveränderungen, Inanspruchnahme von (Frei-)Flächen, Versiegelung von Böden
- Wasser: Grundwasserneubildung, Schadstoffeintrag und Bodenerosion
- Klima/Luft: Luftaustauschprozesse, Kalt- und Frischluftzufuhr
- Landschaft (Landschaftsbild): Landschaftsbild, Erholungswert
- Kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter: Kultur-, Bau- oder Bodendenkmäler, historische Kulturlandschaften sowie die Darlegung der durch die Planung hervorgerufenen Eingriffe in Boden, Natur und Landschaft und deren Ausgleich (u.a. interne und externe Kompensationsmaßnahmen und Maßnahmen für den Artenschutz).
Umweltbezogene Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie privaten Personen
zu den Themenbereichen:
- Artenschutz: Verwendung insektenfreundlicher Lichtquellen (Landkreis Hameln-Pyrmont), Nisthilfen/Fledermauskästen (NABU Bad Pyrmont), Verlust Lebensraum Fledermaus (Bürgerin)
- Natur- und Landschaftsschutz: Auswirkungen auf FFH-Gebiet „Emmer“, FFH-Verträglichkeitsprüfung, Landschaftsschutzgebiet „Emmertal“ (Landkreis Hameln-Pyrmont, Bürgerin), Kompensation über Flächenpool (Landkreis Hameln-Pyrmont, Bürger), Verwendung natürlich und klimaschonend erzeugter Baustoffe, Pflanzenarten, Ausgleich vor Ort, Integration Gehölzbestand in Planungen, Schaffung von Vegetationsflächen, Baumpflanzungen, Fassadenbegrünungen (NABU Bad Pyrmont), Beeinträchtigung Landschaft durch Baumentfall/Umgestaltung (Bürgerin), Verlust Gehölze (Bürger/in), Darstellungen Landschaftsrahmenplan (Bürgerin)
- Bodenschutz: Altstandort und Altlastenverdachtsflächen (Landkreis Hameln-Pyrmont), Nutzung von Gebäudebeständen zur Vermeidung von Versiegelungen (NABU Bad Pyrmont), Informationsmöglichkeiten über NIBIS-Kartenserver (Baugrund), Baugrundverhältnisse, Erdfallgefährdung (Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie), Erhöhung Flächenversiegelung (Bürgerin)
- Klimaschutz: Verschlechterung des Kleinklimas durch Baumfällungen, Temperaturanstieg aufgrund Mehrversiegelung, Kaltluftsammelbecken (Bürgerin)
- Wasserschutz: Versickerung von Oberflächenwasser (NABU Bad Pyrmont), Verringerung Grundwasserbildung (Bürgerin)
- Immissionsschutz: Emissionen des Eisenbahnbetriebes (Deutsche Bahn AG)
- Denkmalschutz: Zuständigkeit der Benehmensherstellung (Landkreis Hameln-Pyrmont), Erhalt historischer Grenzstein (Bürgerin)
- Brandschutz: Löschwasserversorgung (Grundschutz) (Landkreis Hameln-Pyrmont)
- Ver- und Entsorgung: Versorgungsleitungen im Plangebiet (Stadt Lügde, Vodafone GmbH/Vodafone Deutschland GmbH)
- Verkehrsinfrastruktur (Bahn und Straße, Radverkehr): Gewährleistung der Sicherheit und des Betriebes des Eisenbahnverkehrs, Abstandsflächen, Erhalt bestehender Zufahrten, Sicherstellung barrierefreie Erschließung Bahnsteig, Überbauung des Bahngeländes/Einbeziehung planfestgestellten DB-Geländes, Freistellung von Bahnbetriebszwecken, Bahnbetriebsanlagen, Durchführung von Bauarbeiten, Vorhandensein betriebsnotwendiger Kabel, Leitungen oder Verrohrungen, Entwässerung auf Bahngelände, Hinweise zu Bauausführungen (Deutsche Bahn AG), Änderungen und verkehrliche Anpassungen und Erweiterungen der Landesstraßen, Verkehrssicherheit (Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr), Förderung Radverkehr, Anforderungen Abstellanlage Fahrräder (Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club)
- Mensch/Gesundheit: Einhaltung Voraussetzungen Prädikat „Staatlich anerkanntes Moorheilbad und Mineralheilbad" (Nds. Staatsbad Pyrmont Betriebsgesellschaft mbH), Gestaltung Bahnhofsvorplatz für Menschen mit Beeinträchtigungen (Beirat für Menschen mit Behinderungen, Bürgerin)
- Ausbauplanung: Anregungen und Hinweise zur Gestaltung des Bahnhofsvorplatzes (Bürger/in)
Hinweise:
- Sofern Stellungnahmen personenbezogene Daten enthalten, erfolgt deren Verarbeitung auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchst. e i.V.m. Art. 6 Abs. 3 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), § 3 BauGB und § 3 Niedersächsisches Datenschutzgesetz (NDSG). Auf schriftliches Verlangen des oder der Einwendenden werden Name und Anschrift vor der Bekanntgabe unkenntlich gemacht, soweit diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind. Sofern die Stellungnahme ohne Absender abgeben wird, erfolgt keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung (Abwägungsergebnis).
- Es wird darauf hingewiesen, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung nicht erforderlich ist.
Bad Pyrmont, den 28.04.2026
STADT BAD PYRMONT
DER BÜRGERMEISTER

