Nahversorgungskonzept der Stadt Bad Pyrmont


Der Rat der Stadt Bad Pyrmont hat in seiner Sitzung am 12.10.2023 das Nahversorgungskonzept der Stadt Bad Pyrmont als städtebauliches Entwicklungskonzept gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB beschlossen.

Mit dieser Bekanntmachung des Beschlusses wird das Nahversorgungskonzept der Stadt Bad Pyrmont zu einem städtebaulichen Entwicklungskonzept gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB und ist im Rahmen der Bauleitplanung als Abwägungsgrundlage zu berücksichtigen.  

Das Nahversorgungskonzept der Stadt Bad Pyrmont kann im Rathaus der Stadt Bad Pyrmont, Fachgebiet Bauaufsicht und Stadtplanung, Rathausstr. 1, 31812 Bad Pyrmont, während der Dienststunden:

            montags-freitags:                                         freitags auch:
            08:00 - 12:30 Uhr                                          14:00 - 16:30 Uhr

eingesehen werden.

Das Nahversorgungskonzept der Stadt Bad Pyrmont wird auch im Internet auf der Homepage der Stadt Bad Pyrmont hier zur Einsicht zur Verfügung gestellt.

 

Bad Pyrmont, 24.10.2023

STADT BAD PYRMONT
DER BÜRGERMEISTER