Schottergärten vermeiden – bestehende Anlagen umgestalten


Sie stehen als Gestaltungselemente für Grundstücksflächen bereits seit einiger Zeit in der Kritik: Schottergärten. Nicht umsonst hat der Niedersächsische Gesetzgeber in der Bauordnung festgelegt, dass die nicht überbauten Flächen der Baugrundstücke Grünflächen sein müssen, soweit sie nicht für eine andere zulässige Nutzung erforderlich sind.

„Schottergärten sind in vielerlei Hinsicht problematisch“, so Dipl. Ing Anke Winter, zuständig im Rahmen der Bauaufsicht der Stadt Bad Pyrmont: „Tiere finden hier weder Lebensraum noch Nahrung Diese Gestaltungen widersprechen damit dem Ziel des Pflanzen- und Artenschutzes. Die Versickerungsmöglichkeiten des Bodens sind durch die oftmals verbauten Folien- oder Fleeceunterlagen stark eingeschränkt, größere Regenmassen laufen unkontrolliert ab. Daher sollten bestehende Anlagen so umgestaltet werden, dass Pflanzen und Grünflächen dort einen Beitrag zum Klimaschutz leisten können. Insbesondere im innerstädtischen Bereich helfen diese grünen Oasen, die Temperatur im Sommer möglichst zu reduzieren.“

Die Stadt Bad Pyrmont hat mit dem NABU, dem Bündnis Artenvielfalt und der Stadt Lügde eine Informationsbroschüre zur Gestaltung von naturnahen, pflegeleichten Gärten erstellt, die wertvolle Tipps bei der Umgestaltung sowie der Neuanlage von Gärten liefert.
Die Broschüre liegt im Rathaus aus und ist auf der Homepage der Stadt Bad Pyrmont im Themenbereich Stadtplanung abzurufen.

Die Stadt wird im Frühherbst auch auf die Betroffenen zugehen.
Dabei wird vordringlich auf die Einsicht der Grundstückseigentümer appelliert und es wird angestrebt,  gemeinsam Lösungen für die Gestaltung zukunftsfähiger klimafördernder Flächen zu finden. Bei unzulässigen Versiegelungen durch Schottergärten, die von den Eigentümern nicht auf freiwilliger Basis umgestaltet werden, wird nach §79 NBauO die Beseitigung des Zustands angeordnet. Rechtlich gestützt wird dieses Handeln durch das in den Medien viel beachtete Urteil des OVG Lüneburg vom 17.01.2023.