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Bearbeitungsstatus des Personalausweises abfragen
Leistungsbeschreibung
Sie können den Bearbeitungsstatus Ihres Personalausweises bei Ihrer zuständigen Personalausweisbehörde persönlich, telefonisch oder schriftlich erfragen. Sofern Ihre Personalausweisbehörde dies anbietet, können Sie den Bearbeitungsstatus auch online abfragen.
Verfahrensablauf
Den aktuellen Bearbeitungsstatus Ihres Personalausweises können Sie persönlich, telefonisch, schriftlich oder sofern verfügbar online abfragen.
Bitte beachten Sie bei persönlichen oder telefonischen Anfragen die Öffnungszeiten Ihrer Personalausweisbehörde.
Falls Ihre Personalausweisbehörde eine Online-Statusabfrage anbietet, benötigen Sie hierfür gegebenenfalls die Seriennummer Ihres beantragten Dokuments oder den dazugehörigen QR Code.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt bei der Personalausweisbehörde bzw. dem Bürgeramt in Ihrer Wohnortgemeinde.
Voraussetzungen
Voraussetzung für die Statusabfrage ist, dass Sie zuvor einen Personalausweis beantragt haben.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Welche Gebühren fallen an?
Vorkasse: NeinWelche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer kann je nach Art der Abfrage unterschiedlich ausfallen.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
nicht angegeben
Rechtsbehelf
Sollten Sie mit der Entscheidung der Personalausweisbehörde nicht einverstanden sein, steht Ihnen der Rechtsweg offen. Welcher Rechtsbehelf einschlägig ist, hängt von der Art des konkret zu beanstandenden Verwaltungshandelns ab.
Zudem können Sie sich stets an die zuständige Fachaufsicht wenden. Beachten Sie bitte, dass eine Fachaufsichtsbeschwerde weder die Frist zur Einlegung des einschlägigen Rechtsbehelfs hemmt noch diesen ersetzt.
Was sollte ich noch wissen?
nicht angegeben
Unterstützende Institutionen
Nicht angegeben
Bemerkungen
Nicht angegeben
Kurztext
- Bürgerinnen und Bürger können den Bearbeitungsstatus schriftlich, telefonisch, persönlich und sofern angeboten online abfragen.
- Für die OnlineAbfrage werden ggf. die Seriennummer des beantragten Dokuments oder ein ausgehändigter QR Code benötigt.
- Die Bearbeitungsdauer und Rückmeldungen können je nach Art der Abfrage variieren.
- Die zuständige Personalausweisbehörde ist für alle Statusinformationen zum beantragten Dokument zuständig.
Weiterführende Informationen
Nicht angegeben
Welche Dokumente resultieren aus dieser Leistung?
nicht angegeben
Urheber
Frau Burggraf,
Referat O 3,
Bundesministerium des Innern,
Graurheindorfer Straße 198,
53117 BonnNicht angegeben
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal- Personalausweis Statusabfrage in Niedersachsen
Anzeige der Leistung im Ursprungsportal
- Personalausweis Statusabfrage in Niedersachsen
Typisierung
2/3
Ihr Anliegen direkt online starten
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Personalausweisbehörde bzw. dem Bürgeramt in Ihrer Wohnortgemeinde.
