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Gedenkstätten
Leistungsbeschreibung
Gedenkstätten sind Orte mit einem starken Bezug zu einem denkwürdigen Ereignis oder einer erinnerungswürdigen Person, die baulich oder gärtnerisch zu einem Denkmal oder Mahnmal gestaltet wurden.
An die Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft erinnern in Niedersachsen eine Vielzahl von Gedenkstätten - meist an authentischen Orten von Menschenrechtsverletzungen.
Ausstellungen in den einzelnen Einrichtungen sollen die konkreten Formen der Menschenrechtsverletzungen vermitteln und das Leid der Opfer - soweit möglich - verdeutlichen.
Daneben sind die Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft Mahnmale gegen den Krieg und gegen die Zerstörungen, die er anrichtet. Sie sind in vielen Kommunen Niedersachsens zu finden.Verfahrensablauf
nicht angegeben
Zuständige Stelle
nicht angegeben
Voraussetzungen
nicht angegeben
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Rechtsgrundlage
nicht angegeben
Anträge / Formulare
nicht angegeben
Rechtsbehelf
nicht angegeben
Was sollte ich noch wissen?
nicht angegeben
Unterstützende Institutionen
nicht angegeben
Kurztext
nicht angegeben
Welche Dokumente resultieren aus dieser Leistung?
nicht angegeben
Urheber
nicht angegeben
Typisierung
6
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Für einige Gedenk- und Begräbnisstätten bestehen besondere Zuständigkeitsregelungen.
