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Wohnsitz Abmeldung des Nebenwohnsitzes
Leistungsbeschreibung
Eine Nebenwohnung, die Sie nicht mehr bewohnen, melden Sie der zuständigen Stelle. Diese passt entsprechend die Eintragung im Melderegister an.
Verfahrensablauf
nicht angegeben
Zuständige Stelle
nicht angegeben
Voraussetzungen
nicht angegeben
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Wohnungsgeberbestätigung
- Meldeschein
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Abmeldung ist frühestens eine Woche vor Auszug aus einer Wohnung möglich und muss spätestens 2 Wochen nach Auszug erfolgt sein.
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Die zuständige Stelle hält kostenfreie Meldescheine für Sie bereit. Viele Stellen bieten diese auch bereits als Download im Internet an. Die erforderlichen Angaben können Sie auch vor Ort in das automatisierte Verfahren eingeben lassen.
Rechtsbehelf
nicht angegeben
Was sollte ich noch wissen?
nicht angegeben
Unterstützende Institutionen
nicht angegeben
Kurztext
Ein von Ihnen nicht mehr bewohnter Nebenwohnsitz muss gemeldet werden.
Welche Dokumente resultieren aus dieser Leistung?
nicht angegeben
Urheber
nicht angegeben
Typisierung
2/3
Ihr Anliegen direkt online starten
An wen muss ich mich wenden?
Wenn Sie keine neue Wohnung beziehen, ist der Auszug aus einer Nebenwohnung der Gemeinde, der Samtgemeinde oder der Stadt mitzuteilen, in der Sie die Hauptwohnung oder die Nebenwohnung haben.
