Meldebestätigung Ausstellung

  • Leistungsbeschreibung

    Eine Meldebestätigung erhalten Sie, wenn Sie sich mit einer Haupt- oder Nebenwohnung bei der für diese Wohnung zuständigen Stelle anmelden. Sie dient dem Nachweis der Anmeldung.

  • Verfahrensablauf

    nicht angegeben

  • Zuständige Stelle

    nicht angegeben

  • Voraussetzungen

    nicht angegeben

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Wohnungsgeberbestätigung
    • Meldeschein
    • Personalausweis oder Reisepass als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben
  • Welche Gebühren fallen an?

    Es fallen keine Gebühren an.

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

  • Bearbeitungsdauer

    nicht angegeben

  • Rechtsgrundlage

  • Anträge / Formulare

    Den Meldeschein hält die zuständige Stelle kostenfrei für Sie bereit.
    Der Meldeschein kann auch über viele kommunale Internetauftritte heruntergeladen werden. Mitunter ist es sogar möglich, sich direkt über das Internet online anzumelden - dann, wenn die zuständige Stelle ein entsprechendes Online-Meldeformular mit gesicherter elektronischer Übermittlung der Daten zur Verfügung stellt. Diese Meldung muss von Ihnen jedoch mit einer qualifizierten elektronischen Signatur unterschrieben werden. Hierzu ist eine entsprechende Signaturkarte erforderlich (erhältlich über Teledienstleister, Banken und Sparkassen).

  • Rechtsbehelf

    nicht angegeben

  • Was sollte ich noch wissen?

    nicht angegeben

  • Unterstützende Institutionen

    nicht angegeben

  • Bemerkungen

    Freigabedatum war nicht vorhanden, daher für die ID XZuFi Migration ein generisches Datum (1.1.2007) eingetragen, dies entspricht nicht einer tatsächlichen Freigabe. 

  • Kurztext

    Eine Meldebestätigung erhalten Sie, wenn Sie sich mit einer Haupt- oder Nebenwohnung anmelden.

  • Urheber

    nicht angegeben

  • Typisierung

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Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

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