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Neue Adresse im Personalausweis eintragen lassen
Leistungsbeschreibung
Wenn sich die auf dem Personalausweis vermerkte Adresse geändert hat, weil der Inhaber/die Inhaberin umgezogen ist, muss er oder sie nicht nur innerhalb von zwei Wochen den neuen Wohnsitz anmelden , sondern auch die Adressangaben im Personalausweis ändern lassen.
Verfahrensablauf
Sie können die Änderung der Anschrift im Personalausweis persönlich oder elektronisch vornehmen lassen.
Bei persönlicher Vorsprache:
- Sie haben sich bei der zuständigen Meldebehörde bereits angemeldet.
- Veranlassen kann die Anschriftenänderung die Dokumenteninhaberin bzw. der Dokumenteninhaber persönlich oder eine mit entsprechender Vertretungsvollmacht ausgestattete Person.
Bei elektronischer Änderung:
- Sie veranlassen die Änderungen im Zuge der elektronischen Wohnsitzanmeldung.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in die der Inhaber/die Inhaberin des Personalausweises gezogen ist.
Voraussetzungen
- Ihr Personalausweis ist gültig.
- Sie haben sich mit Ihrer neuen Adresse bereits bei Ihrer zuständigen Meldebehörde angemeldet.
Welche Unterlagen werden benötigt?
-
Personalausweis zur Änderung der Wohnungsangaben
-
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
nicht angegeben
Bearbeitungsdauer
in der Regel erfolgt eine sofortige Bearbeitung
Frist: 0 Tag
Rechtsgrundlage
- Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (PAuswG)
- § 5 Absatz 2 Nummer 9 Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisgesetz - PAuswG)
- § 18 Absatz 2 Nummer 9 Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisgesetz - PAuswG)
- § 20a Absatz 2, 3 Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisgesetz - PAuswG)
- § 27 Absatz 1 Nummer 1 Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisgesetz - PAuswG)
- § 2 Nummer 2f Verordnung über Personalausweise, eID-Karten für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisverordnung - PAuswV)
- § 19 Verordnung über Personalausweise, eID-Karten für Unionsbür-ger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisverordnung - PAuswV)
- § 1 Absatz 5 Verordnung über Gebühren für Personalausweise und eID-Karten für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums (Personalausweis- und eID-Karten-Gebührenverordnung - PAuswGebV)
Anträge / Formulare
Bei der Änderung der Anschrift durch den Personalausweisinhaber kann sich dieser durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen.
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Anfechtungsklage
- Verpflichtungsklage
Was sollte ich noch wissen?
Die neue Wohnadresse wird durch die zuständige Stelle auf dem elektronischen Chip gespeichert. Daneben wird ein Adressaufkleber auf der Rückseite des Personalausweises angebracht, gesiegelt und mit einer transparenten Schutzfolie versehen. Die neue Adresse ist dann sowohl sichtbar auf dem Dokument als auch auf dem elektronischen Chip geändert.
Unterstützende Institutionen
nicht angegeben
Weiterführende Informationen
Urheber
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportalnicht angegeben
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal- Personalausweis Änderung wegen Adressänderung in Niedersachsen
Anzeige der Leistung im Ursprungsportal
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- Personalausweis Änderung wegen Adressänderung in Niedersachsen
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An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in die der Inhaber/die Inhaberin des Personalausweises gezogen ist.
