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Passive Lärmsanierungsmaßnahmen starten in Bad Pyrmont ; Ankündigung der DB
Im Rahmen des bundesweiten Programms „Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes“ beginnen die Arbeiten für passive Lärmschutzmaßnahmen in Bad Pyrmont.
Dazu werden die förderfähigen Wohnobjekte angeschrieben.
Ziel dieser Maßnahmen ist es, die Lärmbelastung durch den Schienenverkehr direkt an den betroffenen Gebäuden zu reduzieren. Passive Maßnahmen kommen insbesondere dort zum Einsatz, wo durch aktive Maßnahmen (z. B. Schallschutzwände) kein ausreichender Schutz erreicht werden kann oder diese nicht möglich sind. Typische Maßnahmen sind z. B. der Einbau von Schallschutzfenstern oder schalldämmenden Lüftern.
So läuft die Umsetzung, welche von dem Ingenieursbüro as Beratung in Immissionsschutz. Lärm - Luft - Erschütterung bearbeitet wird, für Sie als Anwohnende ab:
- Schalltechnische Untersuchung
Zunächst wird durch Fachgutachter die aktuelle und zukünftige Lärmbelastung an den Gebäuden ermittelt. Dabei werden unter anderem Zugzahlen, Streckenführung sowie die örtlichen Gegebenheiten berücksichtigt. Auf Basis dieser Berechnung wird geprüft, ob die vorgeschriebenen Auslösewerte überschritten werden. - Festlegung der Maßnahmen
Ergibt die Untersuchung, dass Handlungsbedarf besteht, wird festgelegt, ob und welche Maßnahmen erforderlich sind. Hierbei wird auch geprüft, ob passive Maßnahmen notwendig sind und in welchem Umfang diese umgesetzt werden können. - Kontaktaufnahme mit Eigentümer:innen
Wenn passive Maßnahmen vorgesehen sind, werden die betroffenen Eigentümerinnen und Eigentümer direkt angeschrieben – in der Regel durch ein von der DB beauftragtes Ingenieurbüro. In diesem Schreiben werden Sie über die nächsten Schritte informiert und zur Abstimmung eingeladen. - Individuelle Abstimmung am Gebäude
Anschließend erfolgt eine Vor-Ort-Begehung bzw. Abstimmung. Dabei wird genau aufgenommen, welche Maßnahmen (z. B. Fenster oder Lüfter) an Ihrem Gebäude sinnvoll und förderfähig sind. - Umsetzung der Maßnahmen
Nach Abschluss der Planung und Abstimmung werden die Maßnahmen umgesetzt. Die Arbeiten erfolgen in enger Abstimmung mit Ihnen als Eigentümer:in bzw. Bewohner:in. - Kostenregelung
Die Kosten für passive Maßnahmen werden im Rahmen der Förderrichtlinie überwiegend vom Bund getragen:- 75 % der förderfähigen Kosten werden übernommen
- 25 % Eigenanteil verbleiben bei den Eigentümer:innen
Eine eigenständige Anmeldung ist in der Regel nicht erforderlich, da die betroffenen Haushalte direkt kontaktiert werden. Der im entsprechenden Schreiben enthaltene Teilnahmeantrag muss jedoch ausgefüllt zurückgesendet werden.
Weitere Informationen finden Sie unter:
Lärmsanierung – Schallschutzfenster und -lüfter - Deutsche Bahn
Die Bestätigung der Rechtmäßigkeit kann über die städtischen Mitarbeiter Frau Eichmann (05281/949-269) und Frau Büthe (05281/949-169) erfolgen.

