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Hinweise zur Hundesteueranmeldung
Die Stadt Bad Pyrmont weist drauf hin, dass Halterinnen und Halter von Hunden verpflichtet sind, innerhalb von 2 Wochen nach Anschaffung eines Hundes oder Zuzug mit einem Hund, die Hundehaltung bei der Stadt Bad Pyrmont schriftlich anzuzeigen. Neugeborene Hunde gelten mit Ablauf des dritten Monats nach der Geburt als angeschafft.
In Bad Pyrmont sind zurzeit rund 1.390 Hunde zur Hundesteuer angemeldet. Allerdings ist zu vermuten, dass wesentlich mehr Hunde gehalten werden und diese nicht angemeldet sind. Die Stadt weist darauf hin, dass bei festgestellten Verstößen gegen die Meldepflicht Bußgelder festgesetzt werden. Es werden in der nächsten Zeit verstärkt Kontrollen durchgeführt. Hundehalterinnen und -halter werden gebeten dafür zu sorgen, dass ihre Tiere eine gültige Hundesteuermarke deutlich sichtbar tragen.
Anmeldungen zur Hundesteuer können montags bis freitags von 08.00 – 12.30 Uhr und freitags zusätzlich von 14.00 bis 16.30 Uhr im Fachgebiet Finanzen und Wirtschaft im Rathaus, Zimmer 416, erfolgen.