Info nds Elterngeldantrag

Ergänzende Informationen zum niedersächsischen Elterngeldantrag gemäß Art. 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung (VO(EU) 2016/679)

Ab 25. Mai 2018 gilt mit der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) ein neuer Rechtsrahmen für den Datenschutz in Deutschland und in der Europäischen Union. Daher werden Sie auf Folgendes hingewiesen: Soweit es für die Durchführung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) bzw. zur Ermittlung der für das Elterngeld maßgeblichen Verhältnisse im Einzelfall erforderlich ist, werden Ihre Daten manuell bzw. automatisiert verarbeitet. Die Verarbeitung erfolgt im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere mit den Regelungen der DS-GVO, des BEEG und des ersten und zehnten Sozialgesetzbuches (SGB I und X).

1.     Verantwortlicher für die Datenverarbeitung, Art. 13 Abs. 1 a) und b), Art. 14 Abs. 1 a) und b):

Zuständige Stelle für die Verarbeitung der Daten im Rahmen der Beantragung von Elterngeld nach dem BEEG ist die für den Wohnsitz zuständige Elterngeldstelle. Diese ist „Verantwortlicher“ im Sinne des Art. 13 DS-GVO. Sie erreichen sie unter folgender Adresse:

Stadt Bad Pyrmont
Rathausstraße 1
31812 Bad Pyrmont

Telefon:
05281 / 949-0

Fax:
05281 / 10772

E-Mail:
rathaus@stadt-pyrmont.de

Internet:
http://www.stadt-badpyrmont.de/

Den zuständigen Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter folgender Adresse:

Herr Leif Erichsen
hannIT / Hannoversche Informationstechnologien AöR
Stabsstelle Datenschutz und IT-Sicherheit
Hildesheimer Straße 47
30169 Hannover

Telefon:
+49 (511) 70040-321

Internet:
https://www.hannit.de/


  1. Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten, Art. 13 Abs. 1 c) und e); Art. 14 Abs. 1, Art. 14 Abs. 5 b):

Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt durch die Elterngeldstelle zum Zwecke der gesetzlichen Aufgabenerledigung nach dem BEEG. Ihre Daten werden auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1c) DSGVO i.V.m. § 35 Erstes Sozialgesetzbuch (SGB I), §§ 67 bis 85 a Zehntes Sozialgesetzbuch (SGB X) dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) verarbeitet. Die von der Elterngeldstelle erhobenen Daten werden entsprechend des angewendeten Datenverfahrens gespeichert und weiterverarbeitet. Von hier werden die für die konkreten monatlichen Auszahlungen erforderlichen Auszahlungsdateien elektronisch an die Bundeskasse Trier, Dienstsitz Kiel übermittelt. Die Elterngeldzahlungen werden von der Bundeskasse unmittelbar auf das von den Elterngeldberechtigten im Antrag angegebene Bankkonto überwiesen. Die im Rahmen des Antrags gemachten Angaben zum Einkommen der

Elterngeldberechtigten können beim zuständigen Sozialleistungsträger, beim Finanzamt und bei dem Arbeitgeber der Elterngeldberechtigten (bei Zustimmung) überprüft werden. Die erhobenen Daten können zum Zwecke der gesetzlichen Aufgabenerledigung des Weiteren auch an weitere Dritte übermittelt werden und es können unter Beachtung der gesetzlichen Voraussetzungen personenbezogene Daten auch bei Dritten erhoben werden. Diese können bspw. sein: Sozialleistungsträger, Finanzämter, Gerichte, kommunale Ämter, Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Bundesministerium der Finanzen, Statistisches Bundesamt, Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Insolvenzverwalter, Auftragsverarbeiter (z. B. Scandienstleister, IT-Dienstleister), externe Forschungsinstitute (nur bei Forschungsanträgen, die durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend genehmigt wurden), Arbeitgeber, Ausbildungsbetriebe, Versicherungsunternehmen, Melderegister, Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung, Bundesrechnungshof und Landesrechnungshof.

2.  Speicherdauer, Art. 13 Abs. 2 a), Art. 14 Abs. 2 a):

Die personenbezogenen Daten werden nach Erhebung so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für die Erfüllung der Aufgaben erforderlich ist. Die Aufgaben sind erfüllt, wenn die Elterngeldzahlungen eingestellt und abschließend beschieden sind und keine Rückforderungen mehr bestehen. In Fällen z.B. der Stundung oder bei anhängigen Gerichtsverfahren kann die Bearbeitung im Anschluss an die Beendigung der Leistungsgewährung noch entsprechend länger andauern.

3.  Betroffenenrechte, Art. 13 Abs. 2 b), d) und e), Art. 1 Abs. 2 c), d), e) und f):

Sie haben das Recht, von der für die Datenverarbeitung verantwortlichen Stelle Auskunft darüber zu verlangen, welche personenbezogenen Daten von Ihnen verarbeitet werden. Sie haben das Recht auf Berichtigung, soweit unrichtige personenbezogene Daten von Ihnen verarbeitet werden. Sie haben das Recht auf Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung und das Recht auf Datenübertragbarkeit sowie auf Widerspruch, wenn hierfür die rechtlichen Voraussetzungen vorliegen.

Sollten die Elterngeldberechtigten notwendige Informationen nicht bereitstellen wollen, kann der Anspruch nach dem BEEG nicht geprüft werden. Dies hat zur Folge, dass über den Antrag nicht abschließend entschieden werden und infolgedessen die Bewilligung u. U. nicht erfolgen kann.

Sie haben zur Gewährleistung einer fairen und transparenten Datenverarbeitung ein Beschwerderecht. Zuständig hierfür ist die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen, Prinzenstr. 5, 30159 Hannover, Telefon: (0511) 120-4500, Fax: 0511-120-4599, E-Mail: poststelle@lfd.niedersachsen.de.

4.  Weiterverarbeitung der personenbezogenen Daten, Art. 13 Abs. 3, Art. 14 Abs. 4:

Ist beabsichtigt, die personenbezogenen Daten für einen anderen Zweck weiterzuverarbeiten als den, für den sie im Antragsverfahren erhoben wurden, so stellt die Elterngeldstelle der betroffenen Person vor dieser Weiterverarbeitung Informationen über diesen anderen Zweck und alle anderen maßgeblichen Informationen zur Verfügung.