Hundekot-Beseitigung

Hundekot-Beseitigung

Hundekot-Beseitigung


Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger!

Die Stadt hat viel Verständnis für Ihre vierbeinigen Lieblinge, allerdings stellt die Hundehaltung Bewohner und Bewohnerinnen sowie Gäste unseres Ortes vor manche Herausforderungen. Auch Sie sind als Hundehalter(in) und Tierfreund(in) sicher wenig erfreut über einen durch Hundekot verschmutzten Bürgersteig.
Sie wollen auch keine Gefahr laufen, selbst in solch ein „Häufchen“ zu treten. Dies lässt sich vermeiden, wenn jeder Hundehalter und jede Hundehalterin für die Entfernung von Hundehäufchen auf öffentlichen Verkehrsflächen selbst sorgt.

Die umweltbelastende Verschmutzung der Gehwege, Spielplätze und Grünanlagen mit Hundekot hat Ausmaße angenommen, die sich ein Kurbad mit dem Prädikat „Kinderfreundliche Kommune“ nicht leisten kann. Uns werden leider immer wieder Beschwerden aus der Bevölkerung und von Kurgästen vorgetragen.
Mit großer Sorge sehen wir, dass unsere Kinder auf verunreinigten Spielflächen gesundheitlichen Gefahren ausgesetzt sind.

Wir appellieren nachdrücklich an Sie, keine Hunde auf Kinderspielplätze mitzunehmen und auf jeden Fall etwa eingetretene Verschmutzungen im öffentlichen Verkehrsraum sofort zu beseitigen.

Das sollten Sie wissen:
Bei Verunreinigungen der Straßen und Anlagen durch Hundekot ist der/die Hundehalter(in) oder jemand, der den Hund beaufsichtigt, zur Säuberung verpflichtet.
Im Kurbezirk sowie bei Umzügen, Veranstaltungen und Festen dürfen Hunde ganzjährig nur an der Leine mitgeführt werden (Kurbezirk ist der engere Stadtbereich unseres Heilbades!).
Oft ist auch nicht bekannt, dass während der Brut- und Setzzeiten unserer heimischen Tierwelt in der Zeit vom 01. April bis 15. Juli ausnahmslos eine Anleinpflicht in den Wald- und Flurgebieten unserer Stadt gilt.
Bissige Hunde müssen auf der Straße und an allen anderen öffentlich zugänglichen Orten zum Schutz von Mensch und Tier stets an der Leine geführt werden und einen Maulkorb tragen.
Bitte achten Sie auch darauf, dass Ihre Hunde nicht durch anhaltendes oder häufiges Bellen die Bewohner in ihrer Ruhe stören!

Verstöße gegen diese Regeln können aufgrund der Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Bad Pyrmont als Ordnungswidrigkeiten mit Geldbußen geahndet werden.

Bitte machen auch Sie mit, unterstützen Sie unseren Aufruf und helfen Sie letztlich mit, dass unsere Stadt sauberer wird. Tragen Sie außerdem durch eine verantwortungsbewusste Hundehaltung zu einem konfliktlosen Miteinander von Mensch und Hund insgesamt bei.

Vielen Dank!