Personalausweis Statusabfrage

  • Leistungsbeschreibung

    Der Bearbeitungsstatus des Personalausweises kann bei der zuständigen Stelle erfragt werden.

  • Verfahrensablauf

    Den aktuellen Bearbeitungsstatus Ihres Personalausweises können Sie online, telefonisch, persönlich oder schriftlich abfragen.  

    • Online
      Folgen Sie dazu dem Onlinedienst und geben Sie die Seriennummer des beantragten Dokumentes ein. oder Sie scannen den ausgehändigten QR-Code mit Ihrem Handy. Die Seriennummer finden Sie auf dem bei der Antragstellung ausgehändigten Infoblatt .
    • Schriftlich
      Sie können den Status schriftlich (auch per Mail) abfragen. Die Beantwortung dauert bis zu einer Woche.
    • Telefonisch
      Sie können den Bestellstatus zu unseren Öffnungszeiten telefonisch abfragen und erhalten sofort eine Auskunft über den Status.
    • Persönlich
      Sie können den Status auch persönlich an der Information im Bürgerbüro Mitte oder Bürgerbüro Nord erfragen.
    • Wenn Sie eine E-Mail bei der Antragstellung mitgeteilt haben, werden Sie per Mail informiert, sobald der Personalausweis zur Abholung bereit liegt. 
  • Zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Personalausweis beantragt wurde: örtliche Personalausweisbehörde (Bürgeramt)

  • Voraussetzungen

    Sie haben den Personalausweis beantragt

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Es werden keine Unterlagen benötigt.

  • Welche Gebühren fallen an?

    Vorkasse: Nein

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Es müssen keine Fristen beachtet werden.

  • Rechtsgrundlage

  • Rechtsbehelf

    Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.

  • Kurztext

    Personalausweis Statusabfrage

    Der Bearbeitungsstatus des Personalausweises kann entsprechend erfragt werden.

    Die örtliche Personalausweisbehörde (Bürgeramt)

  • Typisierung

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An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Personalausweis beantragt wurde: örtliche Personalausweisbehörde (Bürgeramt)

Zuständige Abteilungen