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Teilbaugenehmigung für die Nutzungsänderung einer Anlage beantragen
Leistungsbeschreibung
Besitzen Sie noch keine baurechtliche Genehmigung für die Nutzungsänderung einer Anlage, können Sie eine Teilbaugenehmigung beantragen.
Mit dieser dürfen Sie mit den Bauarbeiten für die Baugrube und für einzelne Bauteile oder Bauabschnitte beginnen.
Verfahrensablauf
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Sie reichen den Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen schriftlich oder online bei der zuständigen Stelle ein. Hierzu steht Ihnen ein entsprechender Online-Dienst zur Verfügung.
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Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls weitere Unterlagen von Ihnen an.
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Falls erforderlich, werden weitere Behörden, Stellen und betroffene Bürgerinnen und Bürger einbezogen.
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Die zuständige Stelle entscheidet über Ihren Antrag.
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Sie erhalten im Fall einer positiven Entscheidung einen Bewilligungsbescheid.
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Im Fall einer Ablehnung erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid.
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Zuständige Stelle
Nicht angegeben
Voraussetzungen
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Sie haben bereits einen Bauantrag gestellt.
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Es bestehen keine öffentlich-rechtlichen oder umwelttechnische Hindernisse.
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Es liegt ein klar abgegrenzter Teil des Bauvorhabens vor, der separat geprüft und genehmigt werden kann.
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Welche Unterlagen werden benötigt?
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Vollständiger Antrag
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Lageplan
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Bauzeichnungen
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Baubeschreibung
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Welche Fristen muss ich beachten?
Die Teilbaugenehmigung erlischt, wenn Sie nicht innerhalb von 3 Jahren nach der Erteilung mit der Nutzungsänderung beginnen oder wenn die Ausführung 3 Jahre lang unterbrochen worden ist.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer ist vom jeweiligen Einzelfall abhängig.
Anträge / Formulare
Nicht angegeben
Rechtsbehelf
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Widerspruch
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Klage vor dem Verwaltungsgericht
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Was sollte ich noch wissen?
Nicht angegeben
Unterstützende Institutionen
Nicht angegeben
Bemerkungen
Nicht angegeben
Kurztext
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Teilbaugenehmigung kann beantragt werden, wenn noch keine Genehmigung für die Nutzungsänderung einer Anlage vorliegt
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Teilbaugenehmigung ermöglicht den Baubeginn für z.B.
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die Baugrube.
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einzelne Bauteile oder Bauabschnitte.
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Vorbereitende Bauarbeiten können bereits durchgeführt werden, bevor vollständige baurechtliche Genehmigung vorliegt
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Weiterführende Informationen
Nicht angegeben
Urheber
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal- Teilbaugenehmigung für die Nutzungsänderung einer Anlage beantragen
Anzeige der Leistung im Ursprungsportal
- Teilbaugenehmigung für die Nutzungsänderung einer Anlage beantragen
Typisierung
4Status Bibliothekseintrag
2Status Katalogeintrag
2
An wen muss ich mich wenden?
Zuständig ist die kommunale untere Baubehörde.
