Baugenehmigung für die Änderung einer Anlage beantragen

  • Leistungsbeschreibung

    Wenn Sie an einem Gebäude Änderungen vornehmen möchten brauchen sie eine gültige Baugenehmigung. 

  • Verfahrensablauf

    • Melden Sie sich mit Ihrem Nutzerkonto an. Für die Antragstellung als Privatperson benötigen Sie ein BundID-Konto. Für die Antragstellung in Vertretung einer Organisation (Unternehmen, Behörde etc.) wird das „Mein Unternehmenskonto“ benötigt.
    • Füllen Sie das Online-Formular aus.
    • Fügen Sie die erforderlichen Bauvorlagen hinzu.
    • Reichen Sie die Antragsunterlagen bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde ein.
    • Gegebenenfalls fordert die untere Bauaufsichtsbehörde Sie zu einer Vorauszahlung der Gebühren auf.
    • Leisten Sie die Vorauszahlung.
    • Fehlen Unterlagen oder bestehen sonstige Unklarheiten, werden Sie aufgefordert, diese zu beheben.
    • Reichen Sie in diesem Fall die fehlenden oder angepassten Unterlagen und/oder die Klarstellung ein.
    • Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft Ihren Antrag und beteiligt die zuständigen Stellen, deren Beteiligung oder Anhörung notwendig ist.
    • Sie erhalten dann die Baugenehmigung sowie einen Gebührenbescheid.
    • Sie zahlen die Gebühren.
  • Zuständige Stelle

    Untere Bauaufsichtsbehörde

  • Voraussetzungen

    • Ihr Bauvorhaben steht im Einklang mit den öffentlich-rechtlichen Vorschriften.
    • Falls nicht, können Sie mit dem Bauantrag Abweichungen beantragen und begründen.
    • Grundsätzlich müssen Sie einen bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser – zum Beispiel eine Bauingenieurin oder einen Bauingenieur oder eine Architektin oder einen Architekt – beauftragen.
  • Welche Gebühren fallen an?

    Vorkasse: Nein

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    keine

  • Bearbeitungsdauer

    Frist: 0-12 Wochen

  • Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Klage

  • Urheber

    Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
  • Typisierung

    4
  • Status Bibliothekseintrag

    2
  • Status Katalogeintrag

    2

An wen muss ich mich wenden?

Untere Bauaufsichtsbehörde

Zuständige Abteilungen