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Mehrsprachiges Formular zur Sterbeurkunde Ausstellung
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie im europäischen Ausland eine deutsche Sterbeurkunde vorlegen müssen, können Sie die Ausstellung eines mehrsprachigen Formulars beim Standesamt beantragen.
Das Formular ersetzt die grundsätzlich erforderliche Übersetzung der deutschen Sterbeurkunde.
Verfahrensablauf
- Sie stellen den Antrag auf Ausstellung eines mehrsprachigen Formulars zu einer deutschen Sterbeurkunde beim zuständigen Standesamt und fügen die erforderlichen Unterlagen bei.
- Für die Erstellung eines mehrsprachigen Formulars müssen Sie das Land benennen, in dem die Urkunde vorgelegt werden soll.
- Das Standesamt prüft Ihre Angaben sowie die von Ihnen vorgelegten Unterlagen und stellt gegebenenfalls das mehrsprachige Formulars aus.
- Das Standesamt übersendet Ihnen das mehrsprachige Formular per Post, sofern keine persönliche Abholung vereinbart wurde.
- Die Gebühren werden entweder vorab oder nach Übersendung / bei Abholung von Ihnen gezahlt.
- Sie können die Ausstellung eines mehrsprachigen Formulars auch im Zusammenhang mit der Ausstellung einer Sterbeurkunde beantragen.
Zuständige Stelle
Zuständig ist das Standesamt, das die deutsche Sterbeurkunde ausgestellt hat.
Voraussetzungen
- Befugnis zur Entgegennahme der deutschen Sterbeurkunde
Welche Unterlagen werden benötigt?
- deutsche Sterbeurkunde
- gegebenenfalls Identitätsnachweis (Personalausweis/Reisepass)
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr: 10,00 €Vorkasse: NeinMehrsprachiges Formular zu einer deutschen SterbeurkundeWelche Fristen muss ich beachten?
Keine
Rechtsgrundlage
Artikel 7 ff., Verordnung (EU) 2016/1191 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Juli 2016 zur Förderung der Freizügigkeit von Bürgern durch die Vereinfachung der Anforderungen an die Vorlage bestimmter öffentlicher Urkunden innerhalb der Europäischen Union und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 (EU-ApsotillenVO)
Anträge / Formulare
nicht angegeben
Rechtsbehelf
nicht angegeben
Was sollte ich noch wissen?
- Information zur Umsetzung der Verordnung (EU) 2016/1191 (EU-Apostillenverordnung) auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat
- Information zum Internationalen Urkundenverkehr/Zentralbehörde bei Auskunftsersuchen nach der EU-Apostillenverordnung auf der Internetseite des Bundesamtes für Justiz
Unterstützende Institutionen
nicht angegeben
Bemerkungen
nicht angegeben
Kurztext
- Mehrsprachiges Formular zur Sterbeurkunde Ausstellung
- Mehrsprachiges Formular zur Sterbeurkunde beantragen, wenn im europäischen Ausland eine deutsche Sterbekunde vorgelegt werden muss
- Formular ersetzt Übersetzung der Sterbeurkunde
- zuständige Behörde: zuständiges Standesamt, das den entsprechenden Sterberegistereintrag führt oder auf diesen direkten Zugriff hat
Weiterführende Informationen
nicht angegeben
Urheber
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportalnicht angegeben
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal- Mehrsprachiges Formular zur Sterbeurkunde (Übersetzungshilfe) Ausstellung in Niedersachsen
Anzeige der Leistung im Ursprungsportal
- Mehrsprachiges Formular zur Sterbeurkunde Ausstellung
Anzeige der Leistung im Ursprungsportal
- Mehrsprachiges Formular zur Sterbeurkunde (Übersetzungshilfe) Ausstellung in Niedersachsen
Typisierung
2/3Status Bibliothekseintrag
6Status Katalogeintrag
6
An wen muss ich mich wenden?
Zuständig ist das Standesamt, das die deutsche Sterbeurkunde ausgestellt hat.
