Reisepass Express beantragen

  • Leistungsbeschreibung

    Die Lieferzeit für einen üblichen  Reisepass beträgt in der Regel 3 bis 4 Wochen. Wird der Reisepass bereits früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden. Die Besonderheit liegt ausschließlich in der verkürzten Lieferzeit. Der Expresspass ist ein uneingeschränkt gültiges Dokument. Der Expressreisepass ist in der Regel 6 Tage nach Antragstellung abholbereit.

  • Zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    ·        aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen

    ·        ggf. bisheriger Reisepass

    ·        Personalausweis, falls der Antragsteller über keinen Reisepass verfügt

    ·        letzte aktuelle Personenstandsurkunde, wenn bei der Gemeinde, der Samtgemeinde oder der Stadt, in der der Hauptwohnsitz liegt, noch kein Dokument ausgestellt wurde

  • Welche Gebühren fallen an?

    Gebühr: 69,50 €
    Vorkasse: Nein
    Expresspass für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren (32 Seiten)

    Gebühr: 91,50 €
    Vorkasse: Nein
    Expresspass unter 24 Jahren (48 Seiten - Vielreisende)

    Gebühr: 102,00 €
    Vorkasse: Nein
    Expresspass für Antragsteller/-innen über 24 Jahre (32 Seiten)

    Gebühr: 124,00 €
    Vorkasse: Nein
    Expresspass über 24 Jahre (48 Seiten - Vielreisende)

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Der Expressreisepass ist in der Regel sechs Tage nach Antragstellung abholbereit.

  • Bearbeitungsdauer

    Frist: 3-4 Tage

  • Rechtsgrundlage

  • Kurztext

    Die Lieferzeit für einen Reisepass beträgt in der Regel 3 bis 4 Wochen.

    Wird der Reisepass bereits früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden. Die Besonderheit liegt ausschließlich in der verkürzten Lieferzeit. Der Expresspass ist ein uneingeschränkt gültiges Dokument.

  • Urheber

    Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
  • Typisierung

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An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.

Zuständige Abteilungen