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Personalausweis Änderung wegen Adressänderung
Leistungsbeschreibung
Wenn sich die auf dem Personalausweis vermerkte Adresse geändert hat, weil der Inhaber/die Inhaberin umgezogen ist, muss er oder sie nicht nur innerhalb von zwei Wochen den neuen Wohnsitz anmelden , sondern auch die Adressangaben im Personalausweis ändern lassen.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in die der Inhaber/die Inhaberin des Personalausweises gezogen ist.
Voraussetzungen
1. Bei persönlicher Vorsprache:
Sie haben sich bei der zuständigen Meldebehörde bereits angemeldet.
Veranlassen kann die Anschriftenänderung die Dokumenteninhaberin bzw. der Dokumenteninhaber persönlich oder eine mit entsprechender Vertretungsvollmacht ausgestattete Person.2. Bei elektronischer Änderung:
Sie veranlassen die Änderungen im Zuge der elektronischen Wohnsitzanmeldung.
Welche Unterlagen werden benötigt?
-
Personalausweis zur Änderung der Wohnungsangaben
-
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Bearbeitungsdauer
in der Regel erfolgt eine sofortige Bearbeitung
Frist: 0 Tag
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Bei der Änderung der Anschrift durch den Personalausweisinhaber kann sich dieser durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen.
Rechtsbehelf
Was sollte ich noch wissen?
Die neue Wohnadresse wird durch die zuständige Stelle auf dem elektronischen Chip gespeichert. Daneben wird ein Adressaufkleber auf der Rückseite des Personalausweises angebracht, gesiegelt und mit einer transparenten Schutzfolie versehen. Die neue Adresse ist dann sowohl sichtbar auf dem Dokument als auch auf dem elektronischen Chip geändert.
Kurztext
Wenn sich die auf dem Personalausweis vermerkte Adresse geändert hat, weil der Inhaber/die Inhaberin umgezogen ist, muss er oder sie nicht nur innerhalb einer Woche den neuen Wohnsitz anmelden, sondern auch die Adressangaben in im Personalausweis ändern lassen.
Weiterführende Informationen
Typisierung
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An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in die der Inhaber/die Inhaberin des Personalausweises gezogen ist.
