Ausnahmegenehmigung für das Parken als Familienpflege oder Pflegedienst beantragen


An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei den unteren Verkehrsbehörden. Dies sind die Landkreise, die kreisfreien und großen selbstständigen Städte und die Gemeinden.

Zuständige Abteilungen