Ausnahmegenehmigung Parken, Parkberechtigung oder Parkausweis für gemeinnützige Einrichtungen und soziale Dienste beantragen


An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei den unteren Verkehrsbehörden. Dies sind die Landkreise, die kreisfreien und großen selbstständigen Städte und Gemeinden.

Zuständige Abteilungen