Kampfmittel: Beseitigung

  • Leistungsbeschreibung

    Wenn Sie als Grundstückseigentümer Kampfmittel auf ihrem Grundstück finden, müssen Sie dies sofort anzeigen, ansonsten machen Sie sich strafbar und setzen sich und andere Personen einer hohen Gefahr aus.

    Zu den Kampfmitteln gehört sämtliche zur Kriegsführung bestimmte Munition, insbesondere Bomben, Minen, Granaten, Spreng- und Zündmittel.

    Oftmals sind Kampfmittel als solche nicht zu erkennen. Viele sind bis zur Unkenntlichkeit verrostet oder ähneln im Aussehen handelsüblichen Gebrauchsgegenständen.

    Die Anzeigepflicht gilt auch für Spaziergänger, die Munition finden.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

  • Welche Gebühren fallen an?

    Grundsätzlich ergibt sich aus § 7 Niedersächsisches Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (NPOG) die Verantwortlichkeit des Grundstückseigentümers.

    Daher werden die Kosten der Kampfmittelbeseitigung auf Liegenschaften, die sich im Eigentum des Bundes befinden, auch vom Bund selbst getragen.

    Bei der Kampfmittelbeseitigung auf nicht bundeseigenen Liegenschaften trägt das Land aus Billigkeitsgründen die Kosten für die Entschärfung, die Bergung, den Transport und die Vernichtung alliierter Munition. Die Aufwendungen für ehemals reichseigene Fundmunition werden vom Bund im Rahmen der so genannten Staatspraxis grundsätzlich erstattet.

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

  • Kurztext

    Kampfmittel sind:

    • sämtliche zur Kriegsführung gehörende Munitionen
    • insbesondere Bomben, Minen, Granaten, Spreng- und Zündmittel
    • meist nicht zu erkennen, sind verrostet oder ähneln handelsüblichen Gebrauchsgegenständen

    gefundene Kampfmittel sind sofort zu melden :

    • von Grundstückseigentümern die Kampfmittel auf dem Grundstück finden
    • Anzeigepflicht besteht auch für Spaziergänger, die Munition finden
    • bei Nichteinhalten der sofortigen Meldepflicht besteht Strafbestand, da andere Personen einer hohen Gefahr ausgesetzt werden

    Gebühren:

    Kosten der Kampfmittelbeseitigung:

    • liegen in Verantwortlichkeit des Grundstückseigentümers
    • auf Liegenschaften des Bundes, werden die Kosten der Kampfmittelbeseitigung vom Bund selbst getragen
    • auf nicht bundeseigenen Liegenschaften, werden die Kosten der Kampfmittelbeseitigung aus Billigkeitsgründen vom Land getragen (Entschärfung, Bergung, Transport und Vernichtung alliierter Munition)
    • Aufwendungen für ehemals reichseigene Fundmunition werden vom Bund im Rahmen der so genannten Staatspraxis erstattet
  • Typisierung

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An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt sowie der nächstgelegenen Polizeidienststelle.

Zuständige Abteilungen