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Anmeldung der Schulanfänger 2026/2027 in den Grundschulen
Alle Kinder, die bis zum 30.09.2026 das 6. Lebensjahr vollenden (Geburtszeitraum 01.10.2019 – 30.09.2020), werden zum 01.08.2026 schulpflichtig, soweit die Schulfähigkeit vorhanden ist.
Kinder, die in der Zeit vom 01. Oktober bis zum 31. Dezember 2026 oder darüber hinaus das
6. Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten zu Anfang des Schuljahres in die Schule aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderliche körperliche und geistige Schulfähigkeit besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind (sogenannte Kann-Kinder).
In die Grundschule Baarsen, Baarsen 78, werden die Kinder aus den Ortsteilen Baarsen, Neersen, Eichenborn, Kleinenberg und Großenberg eingeschult.
In die Grundschule Hagen, Pyrmonter Straße 27, werden die Kinder aus dem Ortsteil Hagen aufgenommen.
In die Grundschule Holzhausen, Kampstraße 30, werden die Kinder aus dem westlichen Stadtbereich bis einschließlich der Bombergallee, Klosterallee und Parkstraße (mit eingeschlossen ist somit der westliche Teil ab der Straßenflucht der Bismarckstraße, der Schloßstraße und der Südstraße) eingeschult.
Die Grundschule Herderschule besuchen die Kinder aus den Ortsteilen Thal, Löwensen, Oesdorf und Pyrmont östlich der Linie Bombergallee/Klosterallee/Parkstraße.
Die Erziehungsberechtigten werden gebeten, ihre Kinder in der jeweiligen Schule anzumelden und dafür die Geburtsurkunde des Kindes bereit zu halten. Die Erziehungsberechtigten der Lernanfänger aller Grundschulen erhalten parallel ein Anschreiben mit den Anmeldeformularen. Sollten Sie bis zu den Osterferien kein Anschreiben erhalten haben, melden Sie sich bitte in der zuständigen Schule.
Die Erziehungsberechtigten der sogenannten „Kann-Kinder“, die vom 01. Oktober bis zum
31. Dezember 2026 oder darüber hinaus das 6. Lebensjahr vollenden und in diesem Jahr eingeschult werden sollen, melden sich bitte zur Terminabsprache in den Schulsekretariaten.

