Änderungssatzung zur Kostensatzung zur Satzung über die Unterbringung von Obdachlosen und die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte in der Stadt Bad Pyrmont vom 13.02.2025


Aufgrund der §§ 5, 10 und 58 Abs. 1 Nr. 5 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in der Fassung vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S. 576), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 29.01.2025 (Nds. GVBl. 2025 Nr. 3), und der §§ 1, 2 und 5 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes (NKAG) in der Fassung vom 20.04.2017 (Nds. GVBl. S. 121), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 22.09.2022 (Nds. GVBl. S. 589), hat der Rat der Stadt Bad Pyrmont in seiner Sitzung am 19.03.2026 folgende Änderungssatzung beschlossen:


Artikel 1 § 3 Kostenmaßstab und Kostenhöhe

§ 3 Absatz 2 enthält folgende Neufassung:

Die monatliche Benutzungsgebühr einschließlich aller Nebenkosten beträgt für die städtischen Unterkünfte Winzenbergstraße 49 und 51 sowie Am Bruche 87 jeweils  366,00 €.


Artikel 2

Diese Satzung tritt am 01.04.2026 in Kraft.
Gleichzeitig tritt § 3 Absatz 2 der Kostensatzung in seiner bisherigen Fassung außer Kraft.

 

Veröffentlicht!

Bad Pyrmont, den 25.03.2026

STADT BAD PYRMONT
DER BÜRGERMEISTER