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Haushaltssatzung der Stadt Bad Pyrmont für das Haushaltsjahr 2026
Aufgrund des § 112 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) hat der Rat der Stadt Bad Pyrmont in seiner Sitzung am 16.12.2025 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 beschlossen:
§ 1
- Der Haushaltsplan der Stadt Bad Pyrmont für das Haushaltsjahr 2026 wird
1. im Ergebnishaushalt Euro
mit dem jeweiligen Gesamtbetrag
1.1 der ordentlichen Erträge auf 44.517.000
1.2 der ordentlichen Aufwendungen auf 49.332.800
1.3 der außerordentlichen Erträge auf 0
1.4 der außerordentlichen Aufwendungen auf 0
2. im Finanzhaushalt
mit dem jeweiligen Gesamtbetrag
2.1 der Einzahlungen auf 58.713.300
2.2 der Auszahlungen auf 64.327.100
festgesetzt;
von den Einzahlungen und Auszahlungen entfallen
2.1.1 auf Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 43.151.400
2.2.1 auf Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 46.384.300
2.1.2 auf Einzahlungen für Investitionen 2.920.300
2.2.2 auf Auszahlungen für Investitionen 15.561.900
2.1.3 auf Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit 12.641.600
2.2.3 auf Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit 2.380.900
- Der Wirtschaftsplan für den Bauhof Bad Pyrmont für das Haushaltsjahr 2 0 2 6 wird
1. im Ergebnishaushalt
mit dem jeweiligen Gesamtbetrag
1.1 der ordentlichen Erträge auf 3.280.700
1.2 der ordentlichen Aufwendungen auf 3.262.300
1.3 der außerordentlichen Erträge auf 0
1.4 der außerordentlichen Aufwendungen auf 0
2. im Finanzhaushalt
mit dem jeweiligen Gesamtbetrag
2.1 der Einzahlungen auf 3.280.700
2.2 der Auszahlungen auf 3.285.700
festgesetzt;
von den Einzahlungen und Auszahlungen entfallen
2.1.1 auf Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 3.280.700
2.2.1 auf Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 3.092.700
2.1.2 auf Einzahlungen für Investitionen 0
2.2.2 auf Auszahlungen für Investitionen 193.000
2.1.3 auf Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit 0
2.2.3 auf Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit 0
§ 2
- Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und für Investitions-förderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) der Stadt Bad Pyrmont wird auf 12.641.600 Euro festgesetzt.
- Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und für Investitions-förderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) des Bauhofs Bad Pyrmont wird auf 0 Euro festgesetzt.
§ 3
- Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen der Stadt Bad Pyrmont wird auf 8.635.000 Euro festgesetzt.
- Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen des Bauhofs Bad Pyrmont wird auf 0 Euro festgesetzt.
§ 4
- Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2026 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen der Stadt Bad Pyrmont in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 7.190.000 Euro festgesetzt.
- Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2026 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen des Bauhofs Bad Pyrmont in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 250.000 Euro festgesetzt.
§ 5
Die Steuersätze (Hebesätze für die Realsteuern) sind durch eine besondere Hebesatzsatzung vom 16.12.2025 wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 435 v. H.
1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B) 456 v. H.
2. Gewerbesteuer 430 v. H.
§ 6
- Für die Befugnis des Bürgermeisters, über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen nach § 117 Abs. 1 NKomVG und über- und außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen gem. § 119 Abs. 5 NKomVG für die Stadt Bad Pyrmont und den Bauhof Bad Pyrmont zuzustimmen, gelten Aufwendungen, Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von bis zu 20.000 Euro im Einzelfall als unerheblich.
- Die Unterrichtung des Rates und des Verwaltungsausschusses nach § 117 Abs. 1 NKomVG erfolgt in Fällen von unerheblicher Bedeutung mit der Vorlage der Jahresrechnung.
§ 7
- Die Wertgrenze nach § 12 Abs. 1 KomHKVO oberhalb derer, vor Beschlüssen über Investitionen von erheblicher finanzieller Bedeutung, durch Wirtschaftlichkeitsvergleiche unter mehreren in Betracht kommenden Möglichkeiten die für die Kommune wirtschaftlichsten Lösungen ermittelt werden, wird wie folgt festgelegt:
1. Investitionen in bewegliches Vermögen 25.000 €
2. Investitionen in unbewegliches Vermögen (ohne Baumaßnahme) 50.000 €
3. Investitionen in Hoch- und Tiefbaumaßnahmen 100.000 €
Bad Pyrmont, 22.12.2025
STADT BAD PYRMONT
Der Bürgermeister
Blome
Der Landkreis Hameln-Pyrmont hat mit Verfügung vom 03.03.2026 (Az. 10.1/Au) für die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 die kommunalaufsichtliche Genehmigung gem. § 176 NKomVG wie folgt erteilt:
1. Gemäß § 120 Abs. 2 NKomVG wird der in § 2 Abs. 1 der Haushaltssatzung 2026 festgesetzte Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von 12.641.600 € genehmigt.
Hinsichtlich folgender Teilbeträge erfolgt die Genehmigung unter der aufschiebenden Bedingung, dass die Begründung der Notwendigkeit der einzelnen Maßnahmen jeweils vor deren Beginn nachgewiesen wird:
- 50.000 € I.21.0001 - Pauschalansatz zum Erwerb von Grundstücken
- 15.000 € I.21.0002 - Pauschalansatz zum Erwerb von Straßengelände
2. Gemäß § 119 Abs. 4 NKomVG wird der in § 3 Abs. 1 der Haushaltssatzung 2026 festgesetzte Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 8.635.000 € genehmigt. Der darüber hinausgehende Betrag unterliegt keiner Genehmigungspflicht.
Die Haushaltssatzung 2026 wird hiermit gem. § 114 (2) i. V. mit § 111 (1) NKomVG öffentlich bekanntgemacht.
Die Haushaltssatzung 2026 und der Haushaltsplan 2026 liegen gem. § 114 (2) NKomVG nach dieser Bekanntmachung in den Pyrmonter Nachrichten an 7 Tagen zur Einsichtnahme im Rathaus Bad Pyrmont, Fachgebiet Finanzen und Beteiligungen, Zimmer 421, Rathausstraße 1, 31812 Bad Pyrmont, während der Dienststunden öffentlich aus.
Eine Einsichtnahme kann nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 05281/949-126 erfolgen.
Außerdem kann die Haushaltssatzung 2026 und der Haushaltsplan 2026 auf den Internetseiten der Stadt Bad Pyrmont unter dem Link
https://www.stadt-badpyrmont.de/themen/ wirtschaft-steuern/haushaltsplaene/
eingesehen werden.
Bad Pyrmont, 06.03.2026
DER BÜRGERMEISTER
i. V.

