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Besondere Regeln für die Brut- und Setzzeit
Nachdem der Frühling sich gerade massiv Bahn gebrochen hat, ist auch die Brutzeit der freilebenden Tiere nach vorn gerückt. Zwar gilt erst ab 01. April die generelle, gesetzliche Anleinpflicht für Hunde zum Schutz des Jungwilds sowie am Boden und bodennah brütender Vögel - sinnvoll ist es jedoch bereits jetzt, seinen Hund in Bad Pyrmonts Wäldern und freien Landschaften an die Leine zu nehmen. Selbst wenn nicht alle Hunde ihrem Instinkt folgen und Jungtiere jagen, so stören freilaufende Hunde die Tiere in den Erholungsräumen durch ihr natürliches Aufspürverhalten und ihren Bewegungsdrang. Damit scheuchen sie die brütenden Vögel auf, deren Gelege dann erkalten oder auch zerstört werden. Wenn bereits Jungvögel im Nest sind, werden die Altvögel bei der Fütterung oder beim Wärmen des Nachwuchses gestört. Und selbst wenn ein Hund an einem im hohen Gras oder im Gestrüpp liegenden Rehkitz oder Junghasen nur schnuppert, ist dies zumeist das Todesurteil für das Jungtier, weil es fortan nach Hund riecht und von der Mutter nicht mehr angenommen wird.
Daher leinen Sie bitte ihre Hunde möglichst bereits jetzt, spätestens zum 01.04., in der freien Landschaft sowie im Wald an. Die Anleinpflicht endet am 15. Juli.
Die Stadt Bad Pyrmont, die Stadtforst sowie die Jägerschaft bedanken sich für Ihren Beitrag zur Förderung der Artenvielfalt und des Naturschutzes!

