Zusätzliche öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1.69.0 „Oesdorfer Kirche"


Der Verwaltungsausschuss der Stadt Bad Pyrmont hat in seiner Sitzung am 03.04.2025 die Veröffentlichung des Entwurfs zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1.69.0 „Oesdorfer Kirche“ im Internet und die zusätzliche öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Geltungsbereich:

Der rd. 1.374 m2 große räumliche Geltungsbereich der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1.69.0 „Oesdorfer Kirche“ liegt zentral im Stadtteil Oesdorf westlich der Schellenstraße. Im östlichen Bereich befindet sich das ehemalige Pfarr- und Gemeindehaus der Ev.-luth. Kirchengemeinde, im nordwestlichen Bereich eine ehemalige Druckerei. Die Grenze des räumlichen Geltungsbereichs ergibt sich aus dem beigefügten Kartenausschnitt.

Geltungsbereich Vorentwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1.69.0 „Oesdorfer Kirche"


Die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1.69.0 „Oesdorfer Kirche“ wird gemäß § 13a BauGB als „Bebauungsplan der Innenentwicklung“ im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

Die Veröffentlichung gem. § 3 Abs. 2 BauGB erfolgt von

Mittwoch, den 18. März 2026 bis einschließlich Montag, den 20. April 2026

durch Bereitstellung des Entwurfs der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1.69.0 „Oesdorfer Kirche“ und der Begründung auf der Internetseite der Stadt Bad Pyrmont (Bereich „Themen“/ „Stadtplanung, Bauen, Wohnen & Gewerbe“/ „Stadtplanung“/ „Beteiligungsverfahren für aktuelle Bauleitplanungen der Stadt Bad Pyrmont“).

https://www.stadt-badpyrmont.de/themen/stadtplanung-bauen-wohnen-gewerbe/stadtplanung/beteiligungsverfahren/

Die genannten Unterlagen und der Inhalt dieser Bekanntmachung sind außerdem über das zentrale Internetportal des Landes zugänglich: https://www.uvp-verbund.de/kartendienste?layer=-blp,blp&N=51.97&E=9.24&zoom=14.

Ergänzend dazu erfolgt gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB eine öffentliche Auslegung der Unterlagen, die Gegenstand der Veröffentlichung sind, im Rathaus der Stadt Bad Pyrmont, Foyer, Rathausstraße 1, 31812 Bad Pyrmont, während der Dienststunden:

            montags-freitags:                                         donnerstags auch:
            08:00 - 12:30 Uhr                                          14:00 - 17:30 Uhr.

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zum Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1.69.0 „Oesdorfer Kirche“ und der Begründung elektronisch übermittelt werden an bauleitplanung@stadt-pyrmont.de. Bei Bedarf können sie auch schriftlich oder im Rathaus mündlich zur Niederschrift abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1.69.0 „Oesdorfer Kirche“ unberücksichtigt bleiben.

Hinweis:

Sofern Stellungnahmen personenbezogene Daten enthalten, erfolgt deren Verarbeitung auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchst. e i.V.m. Art. 6 Abs. 3 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), § 3 BauGB und § 3 Niedersächsisches Datenschutzgesetz (NDSG).

Auf schriftliches Verlangen des Einwenders werden Name und Anschrift vor der Bekanntgabe unkenntlich gemacht, soweit diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind.

 

Bad Pyrmont, 12.03.2026

STADT BAD PYRMONT
DER BÜRGERMEISTER