Veröffentlichung im Internet und zusätzliche öffentliche Auslegung gem.  § 3 Abs. 2 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 1.83.5 "Gewerbegebiet beiderseits der Waldecker Straße“


Der Verwaltungsausschuss der Stadt Bad Pyrmont hat in seiner Sitzung am 22.10.2024 die Veröffentlichung des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 1.83.5 „Gewerbegebiet beiderseits der Waldecker Straße“ im Internet und zusätzliche öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Geltungsbereich:

Der rd. 0,8 ha große räumliche Geltungsbereich des o.a. Bebauungsplans liegt am südlichen Stadtrand des Stadtteils Oesdorf im Bereich der Einmündung der Waldecker Straße in die Bahnhofstraße. Es handelt sich um den bestehenden Standort des Lebensmittel-Discounters Lidl. Die Grenze des räumlichen Geltungsbereichs ergibt sich aus dem beigefügten Kartenausschnitt.


Der Bebauungsplans Nr. 1.83.5 „Gewerbegebiet beiderseits der Waldecker Straße“ wird gemäß § 13a BauGB als „Bebauungsplan der Innenentwicklung“ im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

Die Veröffentlichung gem. § 3 Abs. 2 BauGB erfolgt von

Donnerstag, den 02. Oktober 2025 bis einschließlich Dienstag, den 04. November 2025

durch Bereitstellung des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 1.83.5 „Gewerbegebiet beiderseits der Waldecker Straße“, der Begründung und der wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen auf der Internetseite der Stadt Bad Pyrmont (Bereich „Themen“/ „Stadtplanung, Bauen, Wohnen & Gewerbe“/ „Stadtplanung“/ „Beteiligungsverfahren für aktuelle Bauleitplanungen der Stadt Bad Pyrmont“).

https://www.stadt-badpyrmont.de/themen/stadtplanung-bauen-wohnen-gewerbe/stadtplanung/beteiligungsverfahren/

Die genannten Unterlagen und der Inhalt dieser Bekanntmachung sind außerdem über das zentrale Internetportal des Landes zugänglich: https://www.uvp-verbund.de/kartendienste?layer=-blp,blp&N=51.97&E=9.24&zoom=14.

Ergänzend dazu erfolgt gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB eine öffentliche Auslegung der Unterlagen, die Gegenstand der Veröffentlichung sind, im Rathaus der Stadt Bad Pyrmont, Foyer, Rathausstraße 1, 31812 Bad Pyrmont während der Dienststunden:

            montags-freitags:                                           freitags auch:

            08:00 - 12:30 Uhr                                          14:00 - 16:30 Uhr.

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 1.83.5 „Gewerbegebiet beiderseits der Waldecker Straße“ und der Begründung elektronisch übermittelt werden an bauplanung@stadt-pyrmont.de. Bei Bedarf können sie auch schriftlich oder im Rathaus mündlich zur Niederschrift abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan Nr. 1.83.5 „Gewerbegebiet beiderseits der Waldecker Straße“ unberücksichtigt bleiben.

Hinweis:

Sofern Stellungnahmen personenbezogene Daten enthalten, erfolgt deren Verarbeitung auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchst. e i.V.m. Art. 6 Abs. 3 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), § 3 BauGB und § 3 Niedersächsisches Datenschutzgesetz (NDSG).

Auf schriftliches Verlangen des Einwenders werden Name und Anschrift vor der Bekanntgabe unkenntlich gemacht, soweit diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind.

 

Bad Pyrmont, den 23.09.2025

STADT BAD PYRMONT
DER BÜRGERMEISTER