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Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zur 67/45. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 8.1.0 „Feuerwehrhaus Neersen“
Der Ausschuss für Bauen, Klima- und Umweltschutz der Stadt Bad Pyrmont hat in seiner Sitzung am 25.02.2025 die 67/45. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 8.1.0 „Feuerwehrhaus Neersen“ beschlossen. Gleichzeitig wurde der Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB gefasst. Mit der Planung soll die Errichtung eines neuen Feuerwehrhauses im Ortsteil Neersen ermöglicht werden. Die Beschlüsse werden hiermit ortsüblich bekannt gemacht.
Geltungsbereich:
Der rd. 0,75 ha große räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt innerhalb der Gemarkung Neersen in der Flur 1 und umfasst jeweils anteilig die Flurstücke 23/37 und 24. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans entspricht dem der Änderung des Flächennutzungsplanes.

Ziele und Zwecke der Bauleitplanung:
Das bisherige Feuerwehrhaus der Freiwilligen Feuerwehr Neersen entspricht aufgrund der gestiegenen technischen Anforderungen nicht mehr den heutigen Sicherheitsvorschriften und Standards. Um die zugewiesenen Aufgaben im Brand- und Katastrophenschutz erfüllen zu können, ist ein entsprechender Neubau erforderlich. Mit der geplanten Bauleitplanung können zukünftig die vorgeschriebenen Hilfsfristen eingehalten werden.
Der geplante Feuerwehrstandort sowie der östlich der bestehenden Feuerwehr gelegene Kindergarten ‚Bergzwerge‘ sollen durch die Festsetzung einer Fläche für den Gemeinbedarf gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 5 BauGB planungsrechtlich gesichert werden.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt von
Montag, den 23. Juni 2025 bis einschließlich Dienstag, den 22. Juli 2025
durch Bereitstellung der Vorentwurfsunterlagen zur 67/45. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie zum Bebauungsplan Nr. 8.1.0 „Feuerwehrhaus Neersen“ einschließlich der Begründungen auf der Internetseite der Stadt Bad Pyrmont (Bereich „Themen“/ „Stadtplanung, Bauen, Wohnen & Gewerbe“/ „Stadtplanung“/ „Beteiligungsverfahren für aktuelle Bauleitplanungen der Stadt Bad Pyrmont“).
Ergänzend dazu können die Unterlagen, die Gegenstand der frühzeitigen Beteiligung sind, im Rathaus der Stadt Bad Pyrmont, Foyer, Rathausstraße 1, 31812 Bad Pyrmont während der Dienststunden:
montags-freitags: freitags auch:
08:00 - 12:30 Uhr 14:00 - 16:30 Uhr
eingesehen werden.
Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wird über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die bauliche Entwicklung im Plangebiet in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichtet. Es wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
In Bezug auf § 3 Abs. 1 Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass auch Kinder und Jugendliche Teil der Öffentlichkeit sind.
Während der o.a. Frist besteht Gelegenheit, sich zu der Planung durch elektronische Medien (bauplanung@stadt-pyrmont.de), schriftlich oder mündlich zur Niederschrift zu äußern.
Hinweis:
Sofern Stellungnahmen personenbezogene Daten enthalten, erfolgt deren Verarbeitung auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchst. e i.V.m. Art. 6 Abs. 3 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), § 3 BauGB und § 3 Niedersächsisches Datenschutzgesetz (NDSG). Auf schriftliches Verlangen des Einwenders werden Name und Anschrift vor der Bekanntgabe unkenntlich gemacht, soweit diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind.
Bad Pyrmont, den 03.06.2025
STADT BAD PYRMONT
DER BÜRGERMEISTER