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Einsturzgefahr bei „Wolff-Holzstegträgern; Bauaufsichtsbehörde der Stadt Bad Pyrmont weist auf mögliche Gefahren hin
Die Untere Bauaufsichtsbehörde der Stadt Bad Pyrmont ist vom Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen darüber informiert worden, dass es möglicherweise durch produktionsbedingte Mängel an „Wolff“-Holzstegträgern zu Problemen mit deren Tragfähigkeit in Dachkonstruktionen kommen kann. Gebäude mit solchen Holzstegträgern im Dach sollten deshalb von den Eigentümerinnen und Eigentümern überprüft werden.
„Wolff“-Holzstegträger sind geklebte Holzträger mit Doppel-T-Querschnitt. Sie bestehen aus zwei Gurten an der Ober- und Unterseite sowie einem verbindenden Steg in der Mitte. Die Höhe der Träger variiert zwischen 40 Zentimetern und 1,20 Metern. Die „Wolff“-Holzstegträger waren in den Jahren von 1958 bis 1970 zugelassen. Das Nds. Ministerium weist in seinem Erlass darauf hin, dass auch bis 1995 durch Lizenzfertigungen ähnliche Konstruktionen ausgeführt wurden. In der Regel wurden die "Wolff"-Holstegträger vor allem bei landwirtschaftlichen Gebäuden (Scheunen, Reithallen, Unterstände) sowie bei gewerblichen oder privaten Hallen und Gewerbebauten eingesetzt.
Der Anlass der Mitteilung durch das Ministerium ist ein Vorfall an der St. Elisabeth-Kirche in Kassel. Am 6. November 2023 war das Dach der Kirche vollständig, ohne Vorankündigung, eingestürzt. Als Ursache wird ein Versagen der mit Harnstoffharz ausgeführten Generalkeilzinkenverbindung in Firstnähe vermutet.
Gebäudeeigentümerinnen und Eigentümer werden aufgefordert zu recherchieren, ob die Dächer ihrer Gebäude möglicherweise unter Verwendung von „Wolff“-Stegträgern oder vergleichbaren Bauweisen errichtet worden sind. Falls Dächer unter Verwendung der beschriebenen Stegträgern errichtet worden sind, wird den Eigentümerinnen und Eigentümern dringend empfohlen, ihre Gebäude auf Standsicherheit überprüfen zu lassen.
Die Stadt bittet alle betroffenen Bürgerinnen und Bürger, die bei einer Baumaßnahme solche verklebten Holzstegträger errichten ließen, um Kontaktaufnahme mit der Unteren Bauaufsichtsbehörde. Weitere Informationen inkl. einer genauen Beschreibung der „Wolff“- Holzstegträger finden Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer in dem untenstehenden Erlass des Nds. Ministeriums für Wirtschaft, Bauen und Verkehr.
Mitteilungen und Rückfragen können an bauplanung@stadt-pyrmont.de oder telefonisch an Kerstin Groppe-Seitz unter der Telefonnummer 05281 949-170 gerichtet werden.
Hier finden Sie den Erlass des Nds. Ministeriums für Wirtschaft, Bauen und Verkehr.

