Provisorium für die Holzhäuser Wehr geht in Betrieb; Ministerium bestätigt Einklang mit geltendem Baurecht


Die abschließende Stellungnahme des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung zur Minister-Eingabe von Ratsmitglied Rudi Leinhart aus Januar 2023 liegt vor. Dieser hatte die Entscheidung der Unteren Bauaufsichtsbehörde zur Genehmigung des provisorischen Baus als fachlich falsch bezeichnet. Er sah einen Verstoß gegen das Planungsrecht durch den Bau einer Fahrzeughalle in einem Wohngebiet. Dem widerspricht jedoch die vorliegende Stellungnahme des Ministeriums.

In dem Antwortschreiben heißt es:
„Für das Flurstück im Bebauungsplan Nr. 155 ist eine Verkehrsfläche mit der Zweckbestimmung öffentliche Parkfläche festgesetzt. Eine Befreiung von dieser Festsetzung wurde nachvollziehbar unter Würdigung der nachbarlichen Interessen begründet.“
Und weiter heißt es im Schreiben:
“Die vorgesehene Feuerwehrnutzung ist im öffentlichen Interesse und zeitlich befristet (5 Jahre). Sie dient dem Allgemeinwohl, dem Schutz von Menschenleben und der Vermeidung von Sachschäden. Es wurde eine befristete Baugenehmigung nach § 63 NBauO erteilt. Gründe, die ein aufsichtsbehördliches Einschreiten erfordern, sind nicht ersichtlich.“
Das Ministerium sieht die Container als untergeordnet an, ohne sie wäre eine feuerwehrbetriebliche Nutzung nicht möglich.

Leichtbauhalle und Container sind bis auf kleine Restarbeiten fertiggestellt. Die bauordnungsrechtliche Schlussabnahme des Objektes hat am Dienstag, den 02.05.2023 erfolgreich stattgefunden. Das Objekt wurde an die Nutzer übergeben. Die Kameradinnen und Kameraden der Ortsfeuerwehr Holzhausen richten aktuell die Räumlichkeiten ein und werden in Kürze die Nutzung aufnehmen.