Information zur Grundsteuerreform (Grundsteuer B - Grundvermögen)


Da es vermehrt zu Anfragen bezüglich der neuen Grundsteuerreform kommt, möchten wir Sie hier kurz informieren, welche Daten das Finanzamt von Ihnen benötigt.

Grundangaben:
(sind im Informationsschreiben vom Finanzamt angegeben)

  • Aktenzeichen
  • Zuständiges Finanzamt                                        
  • Lage des Grundstücks

 

Angaben zu Grund und Boden:
(Diese Daten erhalten Sie über den kostenlosen Grundsteuer-Viewer unter
  www.grundsteuer-viewer.niedersachsen.de)

  • Gemeinde                                                                 
  • Gemarkung                                                            
  • Flur und Flurstück                                                 
  • Amtliche Flächengröße des gesamten Flurstücks

 

Angaben zu Gebäuden / Gebäudeteilen:
(Diese Daten finden Sie in Ihren Bauunterlagen oder im Kaufvertrag)

  • Wohnflächen                                                          
  • Nutzflächen                                                            

 

Sollten Ihnen die Angaben zur Wohn-/Nutzfläche nicht vorliegen, helfen wir Ihnen gerne weiter.

Bitte wenden Sie sich als Eigentümer per E-Mail an: a.eichmann@stadt-pyrmont.de

Falls Sie im Auftrag des Eigentümers handeln, benötigen wir vom Eigentümer eine Vollmacht.

Sofern uns die Daten (Wohnflächen/Nutzflächen) vorliegen, erfolgt die Auskunft. Ein Kostenbescheid in Höhe von 15,-€ wird Ihnen für den entstandenen Verwaltungsaufwand gem. Verwaltungskostensatzung Nr. 3.1 in Rechnung gestellt. Die Unterlagen gehen Ihnen postalisch zu.

Auf Grund der hohen Nachfrage bitten wir um Ihr Verständnis, dass sich die Bearbeitung bis zu 3 Wochen verzögern kann.

 

STADT BAD PYRMONT
DER BÜRGERMEISTER