Kircheneintritt: Erklärung

  • Leistungsbeschreibung

    Ein Kircheneintritt oder Kirchenwiedereintritt ist bei der zuständigen Stelle zu erklären.

  • Verfahrensablauf

    Von dem Kircheneintritt erfährt der Arbeitgeber automatisch durch Abruf der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM), die beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) gespeichert sind.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Personalausweis oder Reisepass
    • soweit vorhanden: Taufbescheinigung
    • für Verheiratete und in Lebenspartnerschaft lebende Personen: Eheurkunde bzw. Lebenspartnerschaftsurkunde
  • Welche Gebühren fallen an?

    Gebühr: gebührenfrei
    Vorkasse: Nein

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden.


An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der maßgeblichen Kirchengemeinde.

Zuständige Abteilungen