Personalausweis Meldung wegen Wiederauffinden

  • Leistungsbeschreibung

    Wird ein Personalausweis nach einer Verlustmeldung wiedergefunden, so ist dies der zuständigen Stelle mitzuteilen und dieser der zuständigen Stelle vorzulegen.

  • Verfahrensablauf

    1. Wenn Sie Ihren eigenen Personalausweis nach Verlust wiedergefunden haben, melden Sie dies einem Bürgeramt persönlich vor Ort.

    2. Entsperrung der Online-Ausweisfunktion:

    • Falls Sie einen neuen Personalausweis mit Online-Funktion haben, können Sie diesen wieder entsperren lassen. Das geht nur persönlich unter Vorlage des Ausweises (mehr unter "Weiterführende Informationen").

    3. Empfehlung: Einen neuen Personalausweis beantragen:

    • Wenn Sie das Wiederauffinden melden, kann nicht sichergestellt werden, dass ausländische Behörden einen als wiedergefunden gemeldeten Personalausweis für die Nutzung in ihrem Land anerkennen. Es wird empfohlen, einen neuen Personalausweis zu beantragen (unter "Weiterführende Informationen").
  • Zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist: örtliche Personalausweisbehörde (Bürgeramt). Wurde der ursprüngliche Verlust nicht nur der zuständigen Stelle, sondern auch der Polizei angezeigt, so sollte auch diese vom Wiederauffinden in Kenntnis gesetzt werden.

  • Voraussetzungen

    • Sie haben Ihren verlorenen Personalausweis wiedergefunden
      Das gilt auch für einen vorläufigen Personalausweis.
    • Persönliches Erscheinen
      Das Wiederauffinden können Sie nur vor Ort melden. Das können nur Sie persönlich machen.
    • Wohnsitz in Niedersachsen
      Sie wohnen in Niedersachsen und sind hier gemeldet. Ein Zweit-Wohnsitz in Niedersachsen reicht aus.
  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • wieder gefundener Personalausweis
  • Welche Gebühren fallen an?

    Gebühr: 6,00 €
    Vorkasse: Nein
    Aufschlag für die Entsperrung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland

    Gebühr: 6,00 €
    Vorkasse: Nein
    Entsperren nach Wiederauffinden des elektronischen Identitätsnachweises

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Die Fundmeldung und Vorlage müssen unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) erfolgen.

  • Rechtsgrundlage

  • Rechtsbehelf

    • Einspruch.
    • Widerspruch.
      Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid über Ihren Antrag entnehmen.
    • verwaltungsgerichtliche Klage
  • Kurztext

    • Personalausweis Meldung wegen Fund
    • Wiederauffinden des Personalausweises muss gemeldet werden, wenn zuvor der Verlust angezeigt worden war
    • Kosten: keine
    • Bearbeitungsdauer: keine
    • Fristen: keine
    • zuständig: örtliche Personalausweisbehörde (Bürgeramt)
  • Typisierung

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An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist: örtliche Personalausweisbehörde (Bürgeramt). Wurde der ursprüngliche Verlust nicht nur der zuständigen Stelle, sondern auch der Polizei angezeigt, so sollte auch diese vom Wiederauffinden in Kenntnis gesetzt werden.

Zuständige Abteilungen