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Personalausweis Meldung wegen Wiederauffinden
Leistungsbeschreibung
Wird ein Personalausweis nach einer Verlustmeldung wiedergefunden, so ist dies der zuständigen Stelle mitzuteilen und dieser der zuständigen Stelle vorzulegen.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist: örtliche Personalausweisbehörde (Bürgeramt). Wurde der ursprüngliche Verlust nicht nur der zuständigen Stelle, sondern auch der Polizei angezeigt, so sollte auch diese vom Wiederauffinden in Kenntnis gesetzt werden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- wieder gefundener Personalausweis
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr: 6,00 €Vorkasse: NeinAufschlag für die Entsperrung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im AuslandGebühr: 6,00 €Vorkasse: NeinEntsperren nach Wiederauffinden des elektronischen IdentitätsnachweisesWelche Fristen muss ich beachten?
Die Fundmeldung und Vorlage müssen unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) erfolgen.
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
- Einspruch.
-
Widerspruch.
Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid über Ihren Antrag entnehmen. - verwaltungsgerichtliche Klage
Kurztext
- Personalausweis Meldung wegen Fund
- Wiederauffinden des Personalausweises muss gemeldet werden, wenn zuvor der Verlust angezeigt worden war
- Kosten: keine
- Bearbeitungsdauer: keine
- Fristen: keine
- zuständig: örtliche Personalausweisbehörde (Bürgeramt)
Typisierung
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An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist: örtliche Personalausweisbehörde (Bürgeramt). Wurde der ursprüngliche Verlust nicht nur der zuständigen Stelle, sondern auch der Polizei angezeigt, so sollte auch diese vom Wiederauffinden in Kenntnis gesetzt werden.