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Versteigerung von Fundsachen
Die Stadt Bad Pyrmont wird am 25.09.2025 um 16:00 Uhr im Foyer des Rathauses eine Versteigerung von Fundsachen gemäß § 979 Abs. 1 BGB durchführen. Zur Versteigerung gelangen Fundsachen, an denen der Finder kein Eigentumsrecht erwirkt und die länger als 6 Monate vor der Versteigerung beim Fundbüro als Fundsache angezeigt wurden.
Gemäß § 980 Abs. 1 BGB werden alle Verlierer von Fundsachen hiermit öffentlich aufgefordert, ihr Recht als Eigentümer an Sachen, die eventuell als Fundsache beim hiesigen Fundbüro abgegeben worden sind, bis zum 24.09.2025 beim Fundbüro der Stadt Bad Pyrmont, Rathausstraße 1, 31812 Bad Pyrmont während der Öffnungszeiten geltend zu machen.
Bad Pyrmont, 03.09.2025
STADT BAD PYRMONT
Der Bürgermeister