Mikrozensus- Haushaltsbefragung 2024


Seit 1957 wird in jedem Jahr 1% der Bevölkerung in Privathaushalten nicht nur in Niedersachsen, sondern deutschlandweit ausgewählt und zu den Themen Haushalt, Familienstand, Beruf und Ausbildung sowie zur Wohnsituation befragt. Bei dieser repräsentativen amtlichen Haushaltsbefragung handelt es sich um die „kleine Volkszählung“, besser bekannt als Mikrozensus.

In Niedersachsen werden jährlich ca. 38.000 Haushalte befragt. Um eine repräsentative Stichprobe und damit gültige Daten für alle Bevölkerungsgruppen zu erhalten, besteht eine gesetzliche Auskunftspflicht nach dem Mikrozensusgesetz. Das heißt, in einem für den Mikrozensus ausgewählten Haushalt müssen alle Personen Auskunft geben, egal in welchem Alter sie sind oder in welcher Lebenssituation.
Ausgewählt werden für den Mikrozensus genau genommen nicht einzelne Haushalte, sondern Gebäude und Gebäudeteile, in denen Personen wohnen oder in denen sich Gemeinschaftsunterkünfte befinden. Diese Auswahl geschieht nach einem festgelegten mathematisch-statistischen Zufallsverfahren. Die erhobenen Daten unterliegen der Datenschutzgrundverordnung und dem Bundesstatistikgesetz und werden nur für statistische Zwecke verwendet, somit ist die Befragung absolut vertraulich.

Der Mikrozensus bezieht sich auf viele verschiedene Lebensbereiche der Bevölkerung. So erfasst er zum Beispiel den Bildungsstand und die Einkommenssituation von Menschen in Deutschland und erlaubt gleichzeitig, diese verschiedenen Bereiche in Relation zu setzen. Durch diese Erhebung soll ein möglichst umfassendes Bild der Lebenssituationen der Privathaushalte gewonnen werden.
Es ist das Ziel dieser Erhebung, die Bevölkerungsstruktur und die wirtschaftliche und soziale Lage der Menschen in Deutschland und auch in Niedersachsen im Zeitverlauf festzuhalten. Um genaue Ergebnisse zu ermitteln und Veränderungen und Entwicklungen in Haushalten feststellen zu können, findet die Befragung nicht nur einmal, sondern bis zu vier Mal in Folge bei einem Haushalt statt.

Die Ergebnisse der Mikrozensus-Befragung werden in Form von Tabellen, Pressemitteilungen, Berichten und grafischen Darstellungen auf den Webseiten der statistischen Landesämter und des Bundesamtes veröffentlicht.

In diesem Jahr werden letztmalig Erhebungsbeauftragte in einigen Regionen eingesetzt. Diese Personen können sich ausweisen und vereinbaren einen Termin für eine telefonische Befragung. Sollten Sie keine telefonische Befragung wünschen, besteht die Möglichkeit die Befragung online  oder in Papierform durchzuführen.

Bitte unterstützen Sie diese Befragung!