Aufgrund der §§ 6, 8 und 40 der Nds. Gemeindeordnung (NGO) in der Fassung vom 28.10.2006 (Nds. GVBl Seite 473) zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes vom 07.12.2006 (Nds. GVBl Seite 575) und den §§ 1, 2, 4 und 5 des Nds. Kommu-nal Abgabengesetzes (NKAG) in der Fassung vom 11.02.1992 (Nds. GVBl Seite 29) in Verbindung mit der Satzung für die Friedhöfe in der Stadt Bad Pyrmont (Friedhofsordnung) vom 04.03.2005 hat der Rat der Stadt Bad Pyrmont am 15.02.2007 folgende Änderungssatzung beschlossen:
Artikel 1
Die §§ 2 bis 6 werden wie folgt geändert.
§ 2
Gebühren für Grabstätten
(1) Stadtfriedhof
Kindergrabstelle 60,00 €
Reihengrabstelle 350,00 €
Wahlgrabstelle 750,00 €
Wahlgrabstelle in Nischen 1.000,00 €
Urnengrabstelle 400,00 €
Urnengrabstelle anonym 600,00 €
Urnengrabstelle in Nischen 610,00 €
Urnenbeisetzung in Erdbestattungsstelle
mit Verlängerung der Ruhezeit 550,00 €
Urnenbeisetzung in Erdbestattungsstelle
ohne Verlängerung der Ruhezeit 125,00 €
(2) Friedhof an der Lortzingstraße
Wahlgrabstelle 750,00 €
Urnengrabstelle 400,00 €
Urnenbeisetzung in Erdbestattungsstelle
mit Verlängerung der Ruhezeit 550,00 €
Urnenbeisetzung in Erdbestattungsstelle
ohne Verlängerung der Ruhezeit 125,00 €
(3) Friedhöfe Ortsteile
Grabstelle 390,00 €
Urnengräber 195,00 €
Urnengräber anonym 300,00 €
Urnenbeisetzung in Erdbestattungsstelle
mit Verlängerung der Ruhezeit 195,00 €
Urnenbeisetzung in Erdbestattungsstelle
ohne Verlängerung der Ruhezeit 95,00 €
(4) Beisetzungen von Körperteilen, Totgeburten,
Sargschachteln oder Gebeinkästen 15,00 €
(5) Bei Wiedererwerb von Grabstellen ist die jeweilige Grabstellengebühr zu zahlen.
(6) Sofern bei einer Grabstelle lediglich ein Nutzungsrecht erworben wurde, ist bei einer Belegung ab Beginn der Ruhezeit die jeweilige Grabstellenbühr für die bereits abgelaufene Dauer des Nutzungsrechtes erneut zu entrichten.
(7) Bei Doppel- und Mehrfachgrabstellen ist ab der 2. Belegung die jeweilige anteilige Gebühr zur Verlängerung als Anpassung auf die gemeinsame Ab-laufzeit bei der Beisetzung zu entrichten.
§ 3
Beisetzungskosten
(1) Benutzung einer Leichenzelle/Urnenaufnahme 40,00 €
Benutzung der Kühlzelle als Kühlraum 70,00 €
Benutzung der Kapelle 75,00 €
(2) Ausheben und Schließen durch die Stadt
Bad Pyrmont in den Ortsteilen
einer Grabstelle 450,00 €
einer Urnengrabstelle 60,00 €
Ist bei einer Grabstelle nur der Aushub von Nöten, wird eine Gebühr von 330,00 € erhoben.
(3) Entgelte für privatrechtliche Ausführungen bedürfen der grundsätzlichen Zustimmung der Stadt Bad Pyrmont.
§ 4
Erlaubnis zur Errichtung von Grabmalen und Einfassungen
Die Gebühren für die Erteilung der Erlaubnis zur Errichtung von Grabmalen und Einfassungen sowie deren Veränderungen betragen 75,00 €.
§ 5
Pflege von Gräbern
- entfällt –
§ 6
Verwaltungsgebühren
Die Verwaltungsgebühren werden wie folgt festgesetzt.
Sargumbettungen 80,00 €
Urnenumbettung 40,00 €
Rückgabe von Grabstellen und Nutzungsrechten
soweit Widerbelegung nicht sofort möglich pro Jahr
der noch nicht abgelaufenen Ruhe- bzw. Nutzungszeit 40,00 €
Genehmigung für gewerbliche Arbeiten auf
städtischen Friedhöfen/jährlich 30,00 €
Artikel 2
Diese Satzung tritt mit dem Tage der Bekanntmachung in Kraft.
Bad Pyrmont, 27.02.2007
STADT BAD PYRMONT
DIE BÜRGERMEISTERIN
Quelle: PT2007-021