Winterdienst

I.    Reinigung der Gehwege und Fahrbahnen in der Stadt Bad Pyrmont                    II.    Ermöglichung des Räum- und Streudienstes in den Straßen

I.              Die Stadt Bad Pyrmont möchte aus Gründen der Verkehrssicherheit auf die besondere Reinigungspflicht der Grundstückseigentümer im Winter bei Eis und Schnee hinweisen.

Nach der Straßenreinigungsverordnung vom 01.01.2019 sind bei Schneefall und Eisglätte die Anlieger verpflichtet, die Gehwege mit einer geringeren Breite als 1 m ganz, die übrigen mind. in einer solchen Breite freizuhalten. Ist ein solcher ausgebauter Gehweg nicht vorhanden, so ist ein ausreichend breiter Streifen neben der Fahrbahn oder, wo ein Seitenraum nicht vorhanden ist, am äußersten Rand der Fahrbahn von Schnee und Eis freizuhalten. Dabei sind auch die Gossen schnee- und eisfrei zu halten.

Auch wenn unmittelbar an den Gehweg ein Radweg angrenzt (getrennter Rad- und Fußweg), ist grundsätzlich die Reinigung der Gehwegfläche vorzunehmen.

Dieser Räum- und Streupflicht müssen die Anlieger tagsüber unverzüglich nachkommen, sobald Schnee gefallen ist oder sich Glätte gebildet hat. Treten Schneefall oder Glätte nach 20.00 Uhr auf, besteht die Räum- und Streupflicht bis spätestens 8.00 Uhr des folgenden Tages.

Zur Glättebeseitigung sind abstumpfende Mittel zu verwenden. Streusalz darf nur in geringen Mengen verwendet werden; die Benutzung schädlicher Chemikalien ist nicht zulässig. Tragen Sie bitte mit dazu bei, dass durch möglichst wenig Streusalz die Umwelt geschont wird.

Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass eine Nichtbeachtung der Räum- und Streupflicht eine Ordnungswidrigkeit darstellt, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann. Damit es hierzu nicht kommt, bittet die Stadt Bad Pyrmont im Interesse eines möglichst gefahrlosen Fußgängerverkehrs ausdrücklich darum, den Reinigungs- und Streupflichten gewissenhaft nachzukommen.

 

II.            Die städtischen Räum- und Streufahrzeuge haben vielfach infolge zugeparkter Straßenränder Schwierigkeiten, den Winterdienst auf den Fahrbahnen durchzuführen. Deshalb appelliert die Stadt ausdrücklich an alle Kraftfahrer, beim Abstellen ihrer Fahrzeuge am Straßenrand unbedingt darauf zu achten, dass eine mind. 4 m breite Fahrgasse für die Durchfahrt der mit breiten Anbaugeräten ausgerüsteten Winterdienstfahrzeuge verbleibt.


Bad Pyrmont, im Dezember 2022

 

STADT BAD PYRMONT
DER BÜRGERMEISTER