Beteiligungsverfahren für aktuelle Bauleitplanungen der Stadt Bad Pyrmont
Unterlagen gem. § 4a Abs. 4 BauGB
Die Stadt Bad Pyrmont stellt auf dieser Seite den Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB und die nach § 3 Absatz 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen öffentlich zur Verfügung. Im Einzelnen betrifft dies Ort und Dauer der Auslegung sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind. Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist abgegeben werden und nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Hier gelangen Sie zu einem Kontaktformular, in dem Sie Ihre Stellungnahme online abgeben können
67/38. Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 1.9.9.2 „Schillerstraße/ Mühlenstraße/ Immanuel-Kant-Straße/ Emmerstraße“ 2. Änderung, Beteiligung der Öffentlichkeit
Der Planungsanlass ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umstrukturierung des bestehenden Betriebes an dem Standort südlich der Schillerstraße.
Dieses geschieht auf Antrag des Eigentümers der Grundstücke innerhalb des Plangebietes bzw. des Betreibers des betroffenen Lebensmittelmarktes.
Wesentlicher Gegenstand der Planung sind der Neubau und gleichzeitige Erweiterung der Verkaufsfläche von zurzeit 1.300 m² (Lebensmittelmarkt: 950 m², Getränkemarkt: 350 m²) auf 1.500 m² eines an dem Standort befindlichen Lebensmittelmarktes mit Getränkemarkt und Backshop. Um eine Beeinträchtigung der Versorgung der Einwohner in der Lügder Siedlung Am Sonnenhof auszuschließen ist eine maximale Verkaufsfläche auf 1.500 m² entsprechend dem Ergebnis der Auswirkungsanalyse zur Erweiterung von Rewe und zur Ansiedlung von Edeka in Bad Pyrmont, GMA Beratung und Umsetzung, Hamburg, Juni 2017 möglich.
Die Entwurfsfassung der 67/38. Änderung des Flächennutzungsplans und des Bebauungsplans Nr. 1.9.9.2 „Schillerstraße/ Mühlenstraße/ Immanuel-Kant-Straße/ Emmerstraße“ (Entwurf der Planzeichnung inkl. Entwurf der Begründung) liegt in der Zeit
vom 26. Februar 2018 bis einschließlich 28. März 2018
öffentlich aus. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu den Vorentwürfen abgegeben werden.
Amtliche Bekanntmachung 1.9.9.2
Entwurf der 67/38. Änderung des Flächennutzungsplans
Entwurf der Planzeichnung Bebauungsplans Nr. 1.9.9.2
Begründung zum Entwurf Bebauungsplans Nr. 1.9.9.2
Umweltbericht Büro HÖKE vom 18.01.2018
Bestands- und Konfliktplan Biotypen Büro HÖKE vom 28.08.2017
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag Büro HÖKE vom 28.08.2017
Auswirkungsanalyse der GMA vom 23.06.2017
Schallschutzkonzept Büro GORITZKA vom 25.08.2017
Fachbeitrag Straßenbau Büro RÖVER Schleppkurven vom 19.12.2017
Fachbeitrag Straßenbau Büro RÖVER Lageplan vom 19.12.2017
Einzelhandelskonzept der GMA vom Februar 2015
Vergnügungsstättenkonzept der GMA
Flächennutzungsplan der Stadt Bad Pyrmont 67-38.-Änderung
Hinweise
Die Unterlagen können im Rathaus der Stadt Bad Pyrmont, Baudezernat, Fachgebiet Planen und Bauen, Rathausstraße 1, 31812 Bad Pyrmont während der Dienststunden:
montags-freitags: 08:00 - 12:30 Uhr
freitags auch: 14:00 - 16:30 Uhr
eingesehen werden.
Die Auslegung dient der Beteiligung der Öffentlichkeit. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan gem. § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt Bad Pyrmont deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist.