Für die behördlichen Erlaubnisse oder Ausnahmen werden gemäß Allgemeiner Gebührenordnung fällig:
- Gebühr: 70,00 - 600,00 Euro
Genehmigung zum Aussetzen einer bestimmten Fisch- oder Krebsart nach § 12 (3) BiFischO bzw. § 9 NKüFischO - Gebühr: 20,00 - 50,00 Euro
Erteilung einer Erlaubnis für den Einsatz bestimmter Fanggeräte nach NKüFischO - Gebühr: 30,00 - 100,00 Euro
Erteilung einer Erlaubnis zur Fischerei zum Zwecke wissenschaftlicher Forschung im Küstenmeer - Gebühr: 50,00 Euro
Zulassung einer Ausnahme für den Fischfang in Fischwegen - Gebühr: 50,00 Euro
Genehmigung zur Benutzung eines Elektrofischereigerätes - Gebühr: 35,00 Euro
Zulassung einer Ausnahme von den ganzjährigen Fangverboten, zum Fang von untermaßigen Fischen und zum Fang von Fischen während ihrer Artenschonzeit, soweit nicht in einer Genehmigung zur Benutzung eines Elektrofischereigerätes inbegriffen